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Alloheim Senioren-Residenz "Reichenbach"


Die Residenz liegt am Stadtrand im Neubaugebiet West. Von dort hat man einen wunderbaren Blick zum unteren Göltzschtal und auf die Göltzschtal-Brücke, die größte Ziegelsteinbrücke der Welt. Vor dem Gebäude befindet sich ein kleiner Park. Im Haus gibt es unter anderem Café, Restaurant, Frisör und Fußpflege. Einkaufsmöglichkeiten und Busanbindung in die Stadt befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Residenz bietet vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Zum Beispiel sind Spaziergänge in der parkähnlichen Anlage vor der Residenz sehr beliebt.

Das fünfgeschossiges behindertengerechtes Gebäude ist in fünf überschaubare und familiäre Wohn- und Pflegebereiche eingeteilt. Die fünfte Etage umfasst 26 Einzelzimmer, die Bereiche eins bis drei jeweils 22 Einzel- und zwei Doppelzimmer. Der Wohnbereich 1a besteht aus sieben Einzel- und zwei Doppelzimmern.

Die Residenz hat ein Kellergeschoss, Erdgeschoss und fünf Stockwerke. Das Haus wurde 1989 erbaut. Zwischen 2012 und 2014 hatten wir unsere Residenz geschlossen, um das Pflegeheim komplett zu entkernen, es umfangreich zu sanieren und mit einem qualitativ hohen und modernen Standard neu zu eröffnen.

Sowohl die Bewohnerzimmer als auch die Gemeinschaftsräume wurden von Grund auf neu gestaltet und eingerichtet. Ein harmonisches Farbkonzept sorgt für eine angenehme und warme Atmosphäre im ganzen Gebäude.

Auf jedem Wohnbereich stehen geräumige und gemütliche Aufenthaltsräume und Gemeinschaftsküchen mit Mikrowelle und Geschirrspüler zur Verfügung. Außerdem bieten wir unseren Bewohnern ein einladendes Restaurant.

In der Residenz gibt es zwei Fahrstühle, die für ein barrierefreies und bequemes Vorankommen sorgen.

Vor dem Haus grüßt ein kleiner Park mit Rosenanlagen und Bänken, die zum Spazierengehen und Verweilen einladen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.201,52 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alloheim Senioren-Residenz "Reichenbach"
  • Anschrift Albert-Schweitzer-Str. 40
  •   08468 Reichenbach

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