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Vitanas Centrum Am Kulturpark


Mit seiner Stadtmauer und den vier spätgotischen Toren besitzt Neubrandenburg eine der am vollständigsten erhaltenen mittelalterlichen Wehranlagen. Das Neue Tor aus dem 15. Jahrhundert und seine drei etwas älteren, gleichfalls aus rotem Backstein errichteten Geschwister gaben Neubrandenburg den Beinamen "Stadt der vier Tore".

Das Vitanas Senioren Centrum Am Kulturpark liegt unweit des Stargarder Tors, der historischen Innenstadt, des Kulturparks und des Naturschutzgebietes am Tollensesee. Es verfügt über insgesamt 125 Plätze, davon 93 in attraktiven Einzelzimmern.

Alle Zimmer sind barrierefrei und haben ein eigenes Duschbad. Das Mitbringen persönlicher Möbel ist selbstverständlich möglich, wird sogar empfohlen. Mit Fotos und Bildern an den Wänden, lieb gewonnenen Erinnerungsstücken und dem Teppich in der Sitzecke wird das Zimmer zum Zuhause. Natürlich darf auch das geliebte Haustier mit einziehen.

Neben den pflegerischen Dienstleistungen gibt es ein abwechslungsreiches Angebot an Therapie- und Freizeitmöglichkeiten für die Bewohner.

Überprüfte Lebensqualität
Individuelle Konzepte und regelmäßige Qualitätsprüfungen sichern den hohen Standard und sorgen für das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Bewohner. Darüber hinaus hat sich das Heim prüfen lassen: Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V. (BIVA) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für soziale Infrastruktur (ISIS) ein bundesweites Heimverzeichnis erstellt. Das Vitanas Senioren Centrum Am Kulturpark hat sich freiwillig nach einem anspruchsvollem Kriterienkatalog überprüfen lassen. Die Ergebnisse können auf der Internetseite heimverzeichnis.de nachgelesen werden.
Leistungen:
Langzeitpflege in allen Pflegestufen
Kurzzeit-, Urlaubs- und Verhinderungspflege
Beschützender Wohnbereich für Menschen mit Demenz, gerontopsychiatrisch ausgebildetes Fachpersonal steht zur Verfügung, angeschlossen ist ein "Garten der Sinne"
Vorwiegend Einzelzimmer
Probewohnen
Aktivierende Pflege und Betreuung
Mitnahme von eigenen, vertrauten Möbeln wird gerne unterstützt
Haustiere sind herzlich willkommen
Gäste sind immer willkommen
Getränke ständig frei verfügbar
Vier Mahlzeiten am Tag - auch Zwischenmahlzeiten
Spezielle Diäten nach ärztlicher Verordnung
Verschiedene Therapien z. B. Ergotherapie und Krankengymnastik (letzteres nach ärztlicher Verordnung)
Reinigungsservice für die persönliche Wäsche
Täglich offener Mittagstisch für alle
Kiosk im Haus
Friseursalon FESCH
Fußpflege kommt ins Haus
Gottesdienst

Das Haus und die Zimmer:
125 Pflegeplätze in vorwiegend Einzelzimmern
Alle Zimmer mit eigenem Duschbad
Selbstverständlich ist eine Notrufanlage und auch ein Satelliten-TV-Anschluss vorhanden
Alle Bereiche sind mit Therapieküchen ausgestattet

Unsere Extra-Services ohne Berechnung:
Vielfältige Therapie-, Tätigkeits- und Freizeitangebote am Vor- und Nachmittag, teilweise auch abends
Jahreszeitenbezogene Feste
Lesungen und literarische Nachmittage
Musik- und Gesangsstunden
Tanzvorführungen, Konzerte, Chorauftritte
Filmabende, Theater- und Kabarettaufführungen
Kaffeekränzchen und Plauderrunden
Modenschauen
Bastel- und Kreativangebote
Gymnastik und Kegeln
Kartenspielertreff
Handarbeitsgruppe

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Vitanas Centrum Am Kulturpark
  • Anschrift Neustrelitzer Str. 40
  •   17033 Neubrandenburg

Beste Empfehlung

Petra Scheer

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Rabea Petry

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Brigitte Wahl

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Iris Schwank

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