Wussten Sie, dass das Heiligen-Geist-Hospital die älteste noch genutzte Altenpflegeeinrichtung Europas ist? Kein Wunder – denn schon im Jahr 1286 wurde das Hospital als Stiftung Lübecker Kaufleute inmitten der Lübecker Altstadt auf dem Koberg errichtet. Seitdem dient es alten und bedürftigen Menschen als Heimstatt.
Mit grundlegenden Umbau- und Renovierungsarbeiten der Nebenräume des Heiligen-Geist-Hospitals wurde im Jahre 1973 begonnen. Die Kirche und die Hospitalhalle mit den Kabäuschen blieben in historischer Form als Museum erhalten. Im Jahre 1999 beschloss man dann noch eine weitere Modernisierung und den Ausbau der Anlage. Das Heiligen-Geist-Hospital bietet heute 80 Bewohnerinnen und Bewohnern in 60 Einzelzimmern und 10 Doppelzimmern mit Duschbad, Telefon- und Fernsehanschluss ein modernes Wohnen in einem behaglichen Zuhause mit einem weltweit einzigartigen historischen Ambiente.
Da sich das Heiligen-Geist-Hospital direkt im Zentrum der Innenstadt befindet, ist die Infrastruktur – Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten – mit Verkehrsanbindung natürlich exzellent. Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hauseigene Küche, einen Therapie und Gymnastikraum, eine Bücherei, einen Friseursalon und ein öffentliches Telefon. Eine Fußpflegerin kommt regelmäßig ins Haus. Es werden vielfältige Freizeit- und Therapieaktivitäten angeboten.
Der Sinnesgarten im windgeschützten Innenhof und die herrlichen Bürgergärten in unmittelbarer Nähe laden zum Spazierengehen und Verweilen ein.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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