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Stadtdomizil Mea Vita Neumünster GmbH


In der Einrichtung sind vom Erdgeschoss bis hin zur zweiten Etage drei Wohnbereiche zu finden.
Mit insgesamt 72 Pflegeplätzen nach SGB XI ist das Stadtdomizil eher eine kleinere Pflegeeinrichtung. Diese Beschaulichkeit zaubert eine gemütliche und familiäre Atmosphäre, die in größeren Einrichtungen oftmals leider nicht zu finden ist.

Die 72 Pflegeplätze gliedern sich in 12 Komfort-Einzelzimmer und 30 Doppelzimmer.
Das Haus bietet zu allen Jahreszeiten eine klimatisch und wohnlich angenehme Atmosphäre. Die jahreszeitliche Dekoration unterstützt den wohnlichen Charakter.
Jedes der 42 Zimmer verfügt über eine eigene Dusche und WC. Zur Grundausstattung bei Ihrem Einzug gehören ein Pflegebett, ein Nachtschrank, ein Kleiderschrank und ein Tisch mit zwei Stühlen. Sie haben noch Möbel in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus, von denen Sie sich nicht trennen möchten? Nehmen Sie sie doch einfach mit! Bis auf das Pflegebett können Sie alle Möbel gerne durch Ihre eigenen austauschen und ergänzen. Uns ist es wichtig, dass Sie sich in Ihrer neuen Umgebung wohlfühlen.
Eine Schwesternnotrufanlage, ein TV-Anschluss sowie die Telefondose für den Festnetzanschluss sind in jedem Zimmer vorhanden.
Vor dem Haus befindet sich eine Parkanlage, die mit ihren Sitzgelegenheiten und den wunderschönen Blumen zum Verweilen einlädt.
Das Foyer im Eingangsberiech, die Speisesäle in den Wohnbereichen, der "Kleine Salon" im Wohnbereich 3 sowie unser Therapieraum im Obergeschoss bieten Raum für Gespräche mit Mitbewohnern und ihren Gästen.

Sämtliche Gemeinschaftsräume stehen Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit - auch für persönliche Feste - zur Verfügung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Stadtdomizil Mea Vita Neumünster GmbH
  • Anschrift Werderstr. 2-6
  •   24534 Neumünster

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