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Peter Janssen Gruppe Seniorenheim Norddeich


Das Seniorenheim Norddeich liegt unweit der Hafenstadt Norden an der ostfriesischen Nordseeküste. Nur wenige Gehminuten von unserer Seniorenresidenz entfernt liegt der schöne Kurpark Norddeichs, der zum Spazierengehen und Verweilen einlädt.

Die idyllische Lage unseres Hauses in unmittelbarer Nähe zur Nordsee und zum Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, der Teil des UNESCO­Welterbes ist, ermöglicht ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben.

Denn direkt vor der Haustür Norddeichs liegen die Ostfriesischen Inseln. Der Anleger, von dem die Fähren nach Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge ablegen, ist von unserer Seniorenresidenz gut zu erreichen, und ebenso wie das Niedersächsische Wattenmeer, sind die Ostfriesischen Inseln immer einen Ausflug wert.

Das Seniorenheim Norddeich zeichnet sich besonders durch seine attraktive Lage direkt an der Nordsee aus. So können Sie jederzeit bei einem erholsamen Strandspaziergang das Nordsee­Klima genießen. Zudem lädt unser großer, barrierefreier Garten, mit der schönen Sonnenterrasse und den Hochbeeten sowie zahlreiche Sitzgelegenheiten, zum Spazierengehen und Verweilen ein.

Beliebter und belebter Treffpunkt unserer Bewohner ist unser Wohnzimmer, in dem Sie sich gerne mit Angehörigen oder Bekannten zum gemütlichen Plausch verabreden, einer gemeinsamen Beschäftigung nachgehen oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen können.

Hier laden wir regelmäßig zu unseren hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen ein. Unser liebevoll eingerichtetes Haus verfügt zudem über einen schönen Wintergarten. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Ihr Zimmer regelmäßig gereinigt wird.

Zudem stehen Ihnen unser Wäscheservice sowie verschiedene Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Von unserem hauseigenen Friseur und unserem Fußpflegepersonal können Sie sich rundum verwöhnen lassen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.497,20 € 1.451,27 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Peter Janssen Gruppe Seniorenheim Norddeich
  • Anschrift Wattweg 3
  •   26506 Norden

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