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MATERNUS SeniorenCentrum Am Steuerndieb


Das Seniorenheim Am Steuerndieb liegt mitten im Grünen und gleichzeitig nur wenige Kilometer vom Stadtzentrum Hannovers entfernt. In stilvoller Atmosphäre bietet das Pflegeheim 110 Bewohnern ein neues Zuhause. Die modernen Zimmer können von den Senioren mit eigenen Möbeln und Bildern nach Belieben gestaltet werden. Auf dem Gelände des ehemaligen britischen Militärhospitals in Hannover leisten die Pflegekräfte unseres Altenpflegeheims in einem teils denkmalgeschützten Haus Pflege auf höchstem Niveau und haben stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Bewohner. Das Seniorenheim arbeitet eng mit externen Fachärzten und Therapeuten der Umgebung zusammen und bietet seinen Bewohnern ein umfangreiche Kultur- und Veranstaltungsprogramm.

Nur wenige Kilometer von Hannovers Zentrum entfernt und gleichzeitig am Rand von Europas größtem Stadtwald gelegen, befindet sich das Pflegeheim Am Steuerndieb. Der Hannoveraner Stadtwald „Eilenriede“ bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Neben idyllischen Wanderwegen und Waldcafés ist auch der nahgelegene Zoo Hannover ein beliebtes Ausflugsziel. Hannover zählt zu den 15 größten Städten Deutschlands und ist verkehrsgeografisch günstig gelegen. Auch das Pflegeheim Am Steuerndieb erreichen Sie problemlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten PKW.

Unser Seniorenheim in Hannover ist modern und großzügig gestaltet. Die Einzel- und Doppelzimmer des Seniorenheims verfügen über eine hochwertige Ausstattung und können von den Bewohnern nach Belieben individualisiert werden. Der denkmalgeschützte Kasinoflügel mit hauseigenem Restaurant und einem gemütlichen Kaminzimmer sowie der neue, moderne Waldflügel sorgen für den unverwechselbaren Charme des Pflegeheims. Der Garten, die Terrasse und der große Balkon werden von den Senioren bei Sonnenschein besonders gern zum Verweilen genutzt. Die hauseigene Küche legt großen Wert auf einen abwechslungsreichen Speiseplan und bekocht die Senioren täglich frisch und nach ihren individuellen Bedürfnissen. Ein mobiler Marktwagen bietet den Bewohnern ein Mal pro Woche eine Einkaufsmöglichkeit für Snacks, Pflegeprodukte und andere Kleinigkeiten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   MATERNUS SeniorenCentrum Am Steuerndieb
  • Anschrift Gehägestr. 24e
  •   30655 Hannover-Buchholz

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