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Betreutes Wohnen Eduard-Krenzer-Haus


Das Diakoniecentrum Hasten Scharnhorstraße 11 liegt mitten im Stadtteil Hasten in Remscheid. Es ist eine helle und freundliche Einrichtung, die sich fließend in die vorhandene Infrastruktur integriert und sie so für alle optimal nutzbar macht. Gerade Senioren, die aus der unmittelbaren Umgebung von Hasten stammen, fühlen sich hier wohl. Aber auch Zugereiste finden schnell Anschluss.

Die Zimmer des Diakoniecentrum Hasten sind geräumig und verfügen über eine behindertengerechte Nasszelle, ein höhenverstellbares Krankenbett, einen Nachttisch, einen Tisch mit Stuhl, Sessel und Kleiderschränke. Radio- und Fernsehanschlüsse, eine Notruf-Sprechanlage und ein Telefonanschluss mit Durchwahlsystem gehören ebenfalls zur Grundausstattung. Jede Etage verfügt über ein behindertengerechtes Bad.

Atmosphärische Gemeinschaftsbereiche zur Kommunikationsförderung sind vorhanden. Es gibt einen Gemeinschaftsbalkon in jeder Etage, einen Aufenthaltsraum mit Studioküche, mehrere kleine und große Sitzgruppen, einen gemeinsamen Speisesaal im Erdgeschoss, einen Aufenthaltsraum für Raucher, einen Werkraum und den „Garten der Sinne“.

Auch für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Ein abwechslungsreiches Frühstücks- und Abendbuffet sind ebenso selbstverständlich wie die Menüwahl beim Mittagessen. Und mit Nachmittagskaffee, Zwischen- und Spätmahlzeiten sowie Getränkeangeboten nach Ihrer Wahl kommen wir allen Bedürfnissen entgegen.

Das Zimmer kann nach eigenen Wünschen gestaltet werden.
Möbel, Bilder, Lampen, Fernseher, eigene Bettwäsche, Kopfkissen, Oberbett und alle wichtigen Kleinigkeiten, die Ihnen helfen, sich bei uns wohl zu fühlen, können mitgebracht werden.

Es gibt 2 Gästezimmer für Angehörige, die übernachten möchten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Betreutes Wohnen Eduard-Krenzer-Haus
  • Anschrift Scharnhorststr. 11
  •   42855 Remscheid

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