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Seniorenhaus St. Anna


Das traditionsreiche St. Anna Haus in der Herderstraße wurde 1888 gegründet und war fast ein Jahrhundert lang Krankenhaus der Grundversorgung. Im Jahre 1980 erfolgte die Umwandlung in ein Seniorenhaus. Von Beginn an befand sich das Haus in der Trägerschaft der Cellitinnen zur Hl. Maria. Auf dem Grundstück konnte 1997 ein Neubau bezogen werden, dessen Eingangs- und Empfangsbereich von der Franzstraße zu begehen ist. Der Ursprungsbau wurde nach einem umfangreichen Umbau zum Wohnstift St. Anna mit seniorengerechten Wohnungen umgewandelt.

Das Seniorenhaus verfügt über insgesamt 104 Einzel- und 7 Doppelzimmer, die auf vier Wohnbereiche verteilt sind. Die Verwaltung mit dem Büro der Seniorenhausleitung liegt zentral im Erdgeschoss, ebenso das mit Blick auf die Gartenanlage gerichtete Hausrestaurant. Jedem Wohnbereich ist ein Aufenthaltsraum zugeordnet. In der ersten und zweiten Etage befindet sich jeweils eine Wohnküche. Die Hauskapelle bildet die Mitte des vierten Obergeschosses. Alle Ebenen des Hauses sind behindertengerecht durch Aufzüge leicht erreichbar.

Im Untergeschoss steht der Festsaal als Veranstaltungsraum zur Verfügung. Ihm angegliedert ist der Friseursalon. Die schönen Grünanlagen mit Bänken und Gartenmöbeln laden bei schönem Wetter zum Ausruhen ein. Außerdem bietet das Haus reichhaltige Möglichkeiten für Freizeit und Hobby: Spiele, Großbildfernseher, Stereo- und Videoanlagen stehen zur Verfügung.

Jedes Zimmer hat einen separaten Eingang mit offener Diele. Die Zimmer verfügen über ein eigenes Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken, das barrierefrei und rollstuhlgerecht eingerichtet ist. Ein Pflegebett und einen Nachtschrank stellen wir Ihnen zur Verfügung. Ein kleiner Überbau mit Einbauschränken ermöglicht Ihnen, einige Dinge einzuräumen, die nicht täglich benutzt werden. Das weitere Mobilar obliegt Ihren Vorstellungen. Die wandgleiche, große Fensterfläche bietet helles Tageslicht. Eine moderne Rufanlage gibt Ihnen die Sicherheit, jederzeit Hilfe zu bekommen. Der eigene Fernseher sowie Radio- und Telefonanschluß ist in allen Zimmern möglich.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus St. Anna
  • Anschrift Franzstr. 16
  •   50931 Köln

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