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St. Josefshaus Neustadt (Wied)


Am Hohnsberg gelegen in einer schönen parkartigen Umgebung mit altem Baumbestand ist das St. Josefshaus Senioren- und Pfllegeheim eine Ort der Ruhe oberhalb von Neustadt mit Blick über den Ort. Wir bieten 113 älteren Menschen ein angenehmes Zuhause. Zusätzlich stehen 2 Plätze in der Kurzzeitpflege zur Verfügung, für vorübergehnde Zeiten besonderer Betreuung gibt es für Bewohner eines Doppelzimmers ein Ausweichzimmer zur vorübergehenden Nutzung. Die Zimmer sind großzügig, hell und einladend. Im Haus gibt es 4 Wohnbereiche. Jeder verfügt unter anderem über mehrere Aufenthaltsräume, einen Speiseraum und, bis auf den kleineren Wohnbereich 4, über ein Pflegebad.

Unser Haus ist ein Ort der Begegnung. Wir wollen unsere Bewohnerinnen und Bewohner begleiten. Für unsere psychisch veränderten Bewohnerinnen und Bewohner haben wir ein eigenes sozialpflegerisches Konzept entwickelt. Grundlage unseres Handelns ist das christliche Menschenbild.

Um den Alltag möglichst bunt und abwechslungsreich zu gestalten, bieten wir zahlreiche Aktivitäten an. Dabei ist es unser Ziel, Fähigkeiten und Talente unserer Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern, Kreativität zu wecken und Gemeinschaft zu stärken. Natürlich feiern wir über das ganze Jahr verteilt auch gemeinsam Feste so oft uns danach ist und nehmen rege am kulturellen Leben der Stadt teil.

Es ist uns sehr wichtig, dass es unseren Bewohnerinnen und Bewohnern gut geht, dass sie sich bei uns rundum wohlfühlen und unsere Einrichtung für sie zu einem wirklichen Zuhause wird. Dazu gehört eine ganzheitliche Pflege, bei der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Persönlichkeit und individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner achten, ebenso wie zum Beispiel eine gute und schmackhafte Küche, die selbstverständlich auch individuelle Wünsche berücksichtigt.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   St. Josefshaus Neustadt (Wied)
  • Anschrift Klosterstr. 1
  •   53577 Neustadt (Wied)

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