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Hildegard von Bingen Senioren-Zentrum Trier


Das Senioren-Zentrum liegt im Herzen einer der ältesten und schönsten Städte Deutschlands, in der alten Römerstadt Trier. Das Senioren-Zentrum sowie unsere Bewohner sind stark in das aktive Gemeinschaftsleben von Trier eingebunden und prägen dessen Stadtbild auf ganz besondere Weise mit.

Unser öffentliches Bistro „Zum Casino“ ist für sein leckeres Kaffee- und Kuchenangebot sowie seinen einladenden Mittagstisch bekannt, sodass wir tagtäglich auch viele Gäste aus der Nachbarschaft begrüßen dürfen.

Die historische Innenstadt Triers mit der berühmten Porta Nigra und zahlreichen weiteren Sehenswürdigkeiten ist von unserem Senioren-Zentrum fußläufig zu erreichen. Auch der größte Nebenfluss des Rheins, die Mosel, sowie der Nells Park mit seinem hübschen Rosengarten laden zum Spazieren und Verweilen ein und sind immer einen Ausflug wert.

Das Senioren-Zentrum Trier zeichnet sich besonders durch seine reizvolle Lage aus. Sie finden uns mitten im Herzen der alten Römerstadt Trier und gleichzeitig mitten im Grünen, denn unser Senioren-Zentrum ist umgeben von einem wunderschönen großen Garten.

Zahlreiche gemütliche Sitzecken und barrierefreie Wege laden hier zum Spazierengehen und Verweilen ein. Zudem haben Sie von jedem unserer hellen und freundlich eingerichteten Zimmer einen fantastischen Blick auf unseren parkähnlich angelegten Garten mit seinen hübschen Blumenbeeten und der großen Vogelvoliere.

Beliebter und belebter Treffpunkt bei unseren Bewohnern ist der lichtdurchflutete Wintergarten. Die mit wunderschöner Glasmalkunst verzierten Fenster verleihen diesem Raum einen ganz besonderen Charme. Lebensmittelpunkt unserer Wohnbereiche sind die bequemen Wohnküchen.

Gerne können Sie sich hier mit Ihren Angehörigen, Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden, einer gemeinsamen Beschäftigung nachgehen oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen. Zudem laden wir hier regelmäßig zu unseren hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen ein.

Selbstverständlich steht Ihnen unsere hauseigene Wäscherei zur Verfügung. Darüber hinaus besuchen uns regelmäßig ein Friseur, ein Physiotherapeut sowie ein Fußpfleger, von denen Sie sich rundum verwöhnen lassen können.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Hildegard von Bingen Senioren-Zentrum Trier
  • Anschrift Herzogenbuscher Str. 37
  •   54292 Trier

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