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Seniorenzentrum Cusanus-Stift


Vor mehr als 500 Jahren gründete der Theologe und Philosoph Nikolaus von Kues das Altenheim Cusanus-Stift. Damals lebten hier 33 Bewohner. Die Kapelle, ein Juwel spätgotischer Baukunst und der Kreuzgang, der in hervorragender Weise die Elemente verbindet, sind schon alleine einen Besuch wert. Rund 300, teilweise mit reichen Buchmalereien ausgestattete Handschriften sind ein weiterer Höhepunkt des Stifts. Das im Cusanus-Stift wie schon früher beheimatete Weingut verleiht diesem Seniorenheim einen ganz besonderen Charakter.

Die noch heute in ihrer ursprünglichen Form erhaltene gotische Anlage, die größte ihrer Art an der Mosel, erfuhr 1992-1994 eine umfangreiche Renovierung.

Der Tradition entsprechend orientieren wir unser Handeln an den Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Mit 59 Plätzen, verteilt auf 41 Einzel- und 9 Doppelzimmer entwickelt sich leicht eine gemütliche, familiäre Atmosphäre. Alle Zimmer verfügen über ein eigenes Bad, Telefon-, TV- und Kabelanschluss.

Beide Häuser- das Moselhaus und das Stift- liegen in reizvoller, lebendiger Umgebung, nahe der Moselbrücke und der historischen Altstadt. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Apotheken, alles ist in wenigen Minuten zu erreichen.

Jeder Bewohner ist für uns einzigartig und wichtig. Wir begegnen ihm respektvoll und nehmen ihn in seiner gesamten Persönlichkeit, seiner individuellen Lebenserfahrung, seinem religiösen und kulturellen Hintergrund an.

Die Lage des Hauses mitten in Bernkastel-Kues trägt viel zum Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner bei. Ein abwechslungsreicher Speiseplan, der Speiseraum im Stil eines alten Weinlokals und täglich individuell zubereitetes Essen- wir werden von der Küche des ctt-Cusanuskrankenhauses unterstützt- sorgen für das leibliche Wohl. Der Speiseplan wird regelmäßig mit den Bewohnerinnen und Bewohnern abgesprochen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenzentrum Cusanus-Stift
  • Anschrift Cusanusstr. 2
  •   54470 Bernkastel-Kues

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