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Seniorenhaus Zur Buche Salmtal


Unser Seniorenhaus Salmtal liegt im beschaulichen Ortsteil Dörbach in der Gemeinde Salmtal. Angrenzend an einen wunderschönen Wald, ermöglicht die idyllische Lage unseres Seniorenhauses ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben auf dem Lande.Das Seniorenhaus sowie unsere Hausgäste sind stark in das Leben Salmtals integriert und prägen dessen Gemeindebild auf ganz besondere Weise mit. Das Dorfzentrum Dörbachs, mit der katholischen Pfarrkirche und einigen Geschäften, ist fußläufig erreichbar.

Nur wenige Kilometer entfernt liegt die Kreisstadt Wittlich mit zahlreichen Geschäften, Cafés und Restaurants. Auch die Naherholungsgebiete in der Ferienregion Moseleifel, wie beispielsweise das Moseltal oder der Hunsrück, sind gut zu erreichen und immer einen Ausflug wert.

Das Seniorenhaus Salmtal zeichnet sich sowohl durch seine Nähe zur Natur und der dörflichen Idylle als auch durch die einzigartige Architektur unseres Hauses aus.

Die Einrichtung ermöglicht eine gemütliche und persönlich geprägte Wohnatmosphäre, die dem Bedürfnis nach individueller Pflege und Geborgenheit in besonderem Maße gerecht wird. Bei der Raumgestaltung haben wir viel Wert auf warme Farben, helle Holz- und andere Naturmaterialien gelegt.

Umgeben ist unser Seniorenhaus von einer wunderschön begrünten Gartenanlage, die mit barrierefreien Wegen und zahlreichen Sitzgelegenheiten zum Spazierengehen, Entspannen und Verweilen einlädt. Besondere Attraktionen sind der wundervolle Gartenpavillon sowie der Wasserfall im Herzen unserer Gartenanlage.

Der Mittelpunkt des gemeinsamen Lebens in unserem Seniorenhaus ist unser gemütlicher Sonnensaal. Hier laden wir regelmäßig zu unseren jahreszeitlichen Festen und zahlreichen Veranstaltungen und Konzerten ein. Ergänzt wird der Sonnensaal durch unseren hellen Wintergarten und das “Vogelnest”.

In unseren Gemeinschaftsräumen können Sie sich mit Ihren Angehörigen, Bekannten und neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus Zur Buche Salmtal
  • Anschrift Vor den Gruben 14-16
  •   54528 Salmtal

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Leisa Stolka

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