Die Senioren-Residenz "Anna Margareta" wurde 2008 eröffnet. Sie bringt alle Annehmlichkeiten und baulichen Voraussetzungen eines modernen und attraktiven Pflegeheims mit. Es bietet jeglichen Komfort und besticht durch seinen modernen und edlen Stil.
Neben großzügigen Einzel- und Doppelzimmern bietet das neue Gebäude auch zahlreiche Gemeinschaftsräume und Servicebereiche: zum Beispiel einen zentralen Begegnungsbereich mit Wohnküche auf jedem Wohnbereich, verschiedene Beschäftigungs- und Therapieräume, einen Frisörsalon, eine hauseigene Kapelle sowie Seminarräume.
In der Residenz gibt es außerdem u.a. ein öffentliches Café mit Kunst, Musik und Literatur.
Das Haus liegt direkt am Kurpark und nur wenige Gehminuten zur Innenstadt entfernt. Die Residenz bietet deshalb eine ausgezeichnete Infrastruktur – zum Einkaufen wie für die medizinische Versorgung. Der an der Residenz vorbeiführende Barfußweg bietet einen schönen Rundgang durch Bad Marienberg. Der jeden Dienstag stattfindende Wochenmarkt baut seine Stände direkt vor der Haustür auf, so dass alle Bewohner frisches Gemüse, Obst und andere Dinge des täglichen Lebens kaufen können.
Bad Marienberg bietet ein umfangreiches Angebot an Sehenswürdigkeiten und ein breit gefächertes Kulturprogramm. Die Stadt liegt in einer idyllischen Landschaft mit gesundem Mittelgebirgsklima. Als Kur- und Badestadt ist Bad Marienberg zu einem beliebten Urlaubsziel geworden. Attraktive Freizeitangebote und Erholungsmöglichkeiten, einschließlich gut markierter Wanderwege, machen den Ort für alle Altersschichten interessant.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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