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Hildegard von Bingen Theißtal Aue


Das Senioren-Zentrum Theißtal Aue liegt im Herzen des schönen Taunus in der beschaulichen Gemeinde Niedernhausen. Die landschaftlich sehr reizvolle Lage unseres Senioren-Zentrums inmitten eines grünen Taunustals und in unmittelbarer Nähe zu einem idyllischen Waldsee ermöglicht ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben.

Das Senioren-Zentrum sowie unsere Bewohner sind stark in das lebendige Gemeinde- und Vereinsleben Niedernhausens eingebunden und prägen dessen Gemeindebild auf ganz besondere Weise mit.

Das Zentrum von Niedernhausen mit seinen Geschäften, Cafés und Restaurants ist gut mit dem Auto oder Bus erreichbar. Auch das Rhein-Main-Theater, in dem regelmäßig Musicals aufgeführt werden, sowie das Naherholungsgebiet Taunus sind gut angebunden und immer einen Ausflug wert.

Das Senioren-Zentrum Theißtal Aue zeichnet sich besonders durch seine idyllische Lage sowie eine moderne und niveauvolle Raumgestaltung aus. So verleihen zum Beispiel große Fensterfronten allen Räumlichkeiten eine freundliche und helle Atmosphäre.

Aus jedem Zimmer haben Sie einen fantastischen Blick auf den großzügig angelegten und von unseren Bewohnern liebevoll gestalteten Garten mit Hochbeeten. Zahlreiche Sitzgelegenheiten sowie eine überdachte Laube laden zum Verweilen und gemeinsamen Kaffeetrinken nach einem gemütlichen Spaziergang ein.

Ihren Hobbys können unsere Bewohner in den Gemeinschaftsräumen nachgehen. Beliebter und belebter Treffpunkt ist das Café im Erdgeschoss. Hier können Sie sich mit Ihren Angehörigen und Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden.

Auch auf den Wohnbereichen, die mit allerlei nostalgischen Erinnerungsstücken liebevoll eingerichtet sind, stehen Ihnen bequeme Sitzgruppen zur Verfügung. Zudem verfügt unser Senioren-Zentrum über ein Internetcafé, einen hauseigenen Kaufladen sowie einen im Haus ansässigen Friseur.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Hildegard von Bingen Theißtal Aue
  • Anschrift Herrnackerweg 12
  •   65527 Niedernhausen

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