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Haus am Kurgarten Pflegeheim Walter


Das Haus am Kurgarten wird seit 2006 von der Senioren- und Pflegeheim Walter GmbH betrieben. Im Jahre 1874 als Villa für eine Unternehmerfamilie erbaut, wurde aus dem sehr geräumigen Haus in den 1960ern ein Café mit Gästezimmern. Nach der Kernsanierung und dem Umbau 1999 zu einem modernen Pflegeheim mit Aufzug und rollstuhl-gerechten Zimmern sowie Bädern, wurden im Haus am Kurgarten 26 Senioren betreut und gepflegt.

Eine Erweiterung mit weiteren 16 Einzelzimmern haben wir im Mai 2012 fertiggestellt und bezogen. Inzwischen werden in sieben Doppelzimmern und 26 Einzelzimmern 40 Senioren betreut.

Im Zentrum von Klosterreichenbach, direkt an der S-Bahn-Haltestelle gelegen und nur wenige Schritte vom Kurgarten entfernt, ist unser Haus perfekt in den Ortskern eingebettet. Mit unserem öffentlichen Café und der sehr großzügigen Terrasse finden täglich viele Gäste von außerhalb zu uns. Hierdurch erreichen wir eine sehr belebte und nette Atmosphäre für alle unsere Bewohner und Besucher.

Rollstuhlgerechte Spazierwege entlang der Murg starten direkt vor unserem Haus am Kurgarten, wo Sie ungestört vom Straßenverkehr mehrere Kilometer die Murg aufwärts und abwärts alleine, mit Ihrem Besuch oder unseren Betreuungskräften spazieren können.

Neben unserem Café verfügt unser Haus über einen weiteren Speisesaal und einen Therapie- und Betreuungsraum.
Alle Zimmer sind mit kostenlosen TV- und Telefonanschlüssen ausgestattet und verfügen über ein Bad mit Dusche und WC. Täglich haben Sie die Wahl aus verschiedenen Menüs, die von festangestellten Köchen bei uns zubereitet werden. Hierdurch können wir auf alle individuellen Wünsche und Bedürfnisse eingehen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.207,30 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Haus am Kurgarten Pflegeheim Walter
  • Anschrift Murgstr. 10
  •   72270 Baiersbronn

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