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SeniorenWohnen Küpferling


Das Seniorenwohnen Küpferling besteht aus fünf miteinander verbundenen zwei- und dreigeschossigen Gebäuden, in denen bis zu 190 Senioren leben. Überall im Haus befinden sich Liftanlagen, sodass man alle Appartements und Gemeinschaftsräume stufenlos erreichen kann. 60 Einzimmer- und 17 Zweizimmer-Appartements stehen für Sie bereit, weitere 44 Zweibettzimmer im Wohnbereich Pflege. Jedes Appartement verfügt über einen eigenen Balkon mit Sonnenschutz. In unserem großzügig angelegten Park erholen Sie sich beim Spaziergang. Lauschige Plätzchen unter Obst- und Laubbäumen laden zum gemütlichen Verweilen ein.

Mitten im Herzen Südostbayerns, zwischen Inn und Mangfall, liegt die historische Stadt Rosenheim. Die wunderschönen Bürgerhäuser im Inn-Salzach-Stil mit ihren hochgezogenen Fassaden, den Arkadengängen und Erkern, prägen die Fußgängerzone der Altstadt. Nur wenige Gehminuten von diesem hübschen Stadtkern entfernt liegt das Seniorenwohnen Küpferling inmitten eines gepflegten, großen Parks mit Bänken, Brunnen und Blumenbeeten. In weniger als einer Autostunde erreichen Sie München und die Mozartstadt Salzburg, der Chiemsee liegt quasi vor der Türe.

Rosenheim lockt viele Besucher an. Die wunderschöne Kirche St. Nikolaus und das Städtische Museum im Mittertor, dem letzten erhaltenen Stadttor aus dem 14. Jahrhundert, aber natürlich auch die Häuser der Altstadt sind reizvolle Sehenswürdigkeiten. In den vielen gemütlichen Wirtshäusern und Biergärten können Sie sich die regionale Küche schmecken lassen. Berühmt ist auch das Rosenheimer Herbstfest mit seinem „Märzenbier“.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SeniorenWohnen Küpferling
  • Anschrift Küpferlingstr. 1-5
  •   83022 Rosenheim

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