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Seniorenheim St. Afra


Das Seniorenheim St. Afra ist ein traditionsreiches Haus im Herzen der Augsburger Altstadt in unmittelbarer Nähe zum Dom. Das schöne Gebäude aus dem letzten Jahrhundert wurde in den vergangen Jahres grundlegend saniert und ist nun nach den modernsten Standards ausgestattet. Es bietet auf drei Etagen Platz für 89 Bewohner/-innen in 57 Einzel- und 16 Doppelzimmern, wobei ein Teil der Doppelzimmer auch zur Einzelnutzung zur Verfügung steht. Jedes der Zimmer ist individuell farblich und geschmacklich eingerichtet.
Unsere kompetenten Mitarbeitenden nehmen sich Zeit für die Pflege und eine liebevolle Zuwendung. Neben Pflegefachkräften und Pflegehelfer/-innen arbeiten auch gerontopsychiatrische Fachkräfte und Palliativpfleger/-innen im St. Afra Heim. Die Qualität der Pflege wird regelmäßig durch die Heimaufsicht (FQA) der Stadt Augsburg und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft.
Wir legen zudem großen Wert auf eine liebevolle und umfassende Betreuung der uns anvertrauten Menschen. Täglich findet ein abwechslungsreiches Betreuungsprogramm mit Kochen und Backen, Spielen, Gymnastik, Singen, Zeitungsrunden oder Gedächtnistraining statt, um nur einige unserer Angebote zu nennen. Für die Gestaltung des Tagesablaufs stehen die Bedürfnisse und Wünsche der Senior/-innen im Mittelpunkt.
Zum Wohlbefinden der Bewohner/-innen trägt nicht zuletzt das Essen bei, das im Haus in einer der modernsten Küchen Augsburgs – in unserer Sonnenküche – täglich unter Verwendung regionaler Produkte frisch zubereitet wird.
Unsere hauseigene Kapelle ist das spirituelle Zentrum des Seniorenheims, in dem regelmäßig Gottesdienste stattfinden. Der christliche Glaube, Wertschätzung und gegenseitiger Respekt sind die tragenden Säulen unseres Handelns.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenheim St. Afra
  • Anschrift Kleines Karmelitengässchen 6
  •   86152 Augsburg

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