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Alloheim Pflege-Residenz Gießen


Die Pflege-Residenz "Gießen" befindet sich in bevorzugter Lage und bietet ein attraktives Umfeld. Sie liegt "mitten im Leben" – im Zentrum der Universitätsstadt Gießen.
Die Residenz befindet sich in unmittelbarer Nähe (fünf Minuten Fußweg) zum Schwanenteich, einem beliebten Ausflugsziel für Spaziergänge und zur Erholung. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten in der Gießener Innenstadt sind in zehn Minuten zu Fuß zu erreichen.

Nicht weit von unserer Senioren-Residenz entfernt befinden sich der alte botanische Garten mit altem Baumbestand und der Schiffenberg mit alter Burgruine und Gastronomie. Gießen ist auch eine Messestadt, in der regelmäßige regionale Messen stattfinden. Attraktive Feste – wie beispielsweise das jährliche Stadtfest oder die Pfingstregatta – gehören ebenfalls zum Angebot der Stadt.

Unsere moderne Pflege-Residenz ist nicht nur wegen ihrer hochwertigen Bauweise und der schönen Architektur sehr gefragt; sie verfügt auch über ein angenehmes Ambiente. Je nach den individuellen Bedürfnissen, bieten wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern geräumige und großzügige Einzel- und Doppelzimmer an.

Die Alloheim Pflege-Residenz "Gießen" wurde im Jahr 2009 eröffnet. Sie bietet u.a. eine großzügige Eingangshalle mit Rezeption sowie ein Bistro, das unseren Bewohnern, aber auch externen Gästen offen steht. Zu unserem Haus gehören weiterhin eine attraktive Dachterrasse, ein kleiner Garten sowie ein Frisörsalon.

Alle Stockwerke unserer Alloheim-Residenz sind mit Aufzügen zu erreichen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alloheim Pflege-Residenz Gießen
  • Anschrift Grünberger Str. 27
  •   35394 Gießen

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