Das Seniorenzentrum Kardinal Galen Ring, eine Einrichtung in Bestlage, heißt Sie willkommen. Es bietet auf rund 4600 qm ein vielseitiges Leben mitten in Rheine. Die beiden modernen Gebäude sind durch eine ansprechende Grünanlage miteinander verbunden. Betreutes Wohnen in komfortablen, barrierefreien Wohnungen und die gemütlichen Pflegewohnbereiche machen die Einrichtung zu etwas Besonderem. Die warme, harmonische Atmosphäre sorgt dafür, dass sich die Bewohner schnell einleben und zuhause fühlen. Die Fußgängerzone von Rheine ist schnell zu Fuß erreichbar. Dort befinden sich neben Geschäften, Ärzten und Banken auch gemütliche Stehcafés, Biergärten und Freizeiteinrichtungen.
Sicher, bequem und komfortabel – das Leben, egal ob man ganz eigenständig lebt oder in professioneller Pflege, ist geprägt von Wohlbefinden und Geborgenheit. Die Bewohner dieser Einrichtung erleben die schöne Atmosphäre und begegnen Menschen, die ihnen gerne zur Seite stehen. Die Bedürfnisse der Senioren stehen an erster Stelle. Jeder einzelne Mensch mit seinen persönlichen Gewohnheiten und Eigenarten ist Teil einer lebendigen Gemeinschaft. Jeder soll so leben, wie er es gerne möchte und wie es ihm gut tut und im Seniorenzentrum Kardinal Galen Ring wird mit Kompetenz, Erfahrung und Einfühlungsvermögen dafür gesorgt. Neben einem regelmäßigen Angebot an Unternehmungen und Veranstaltungen wird deshalb auch gerne bei der Organisation individueller Ausflüge oder Feiern geholfen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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