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AZURIT Pflegezentrum Blankenburg


Blankenburg befindet sich dicht am Nordrand des Harzes in etwa 288 m Höhe westlich von Quedlinburg. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes gehören die barocken Schlossgärten, das Kloster Michelstein und die Felsenburg Regenstein. Unser Haus liegt ruhig und doch zentral inmitten eines Villenviertels. Ein Spaziergang von nur 1,5 Kilometern führt Sie direkt bis in die Innenstadt. Regelmäßig bieten wir einen Shuttle-Service zum nahe gelegenen Einkaufszentrum an. Durch die Hanglage genießt man von der großen Außenterrasse einen herrlichen Ausblick ins Tal auf die Stadt.

Wir bieten 73 Seniorinnen und Senioren einen Platz zum Wohlfühlen. Die Überschaubarkeit der Einrichtung und die Aufteilung in kleine Wohnbereiche gibt unserem Haus eine familiäre Atmosphäre. Die Bewohnerzimmer sind hell und freundlich eingerichtet und entsprechen modernsten Qualitäts-, Komfort- und Sicherheitsansprüchen. Durch die erhöhte Lage haben Sie einen herrlichen Weitblick auf die Stadt und das Gebirge. Zur Blütezeit ist der Blick auf die zahlreichen Kirschbäume rundherum einfach traumhaft – Natur pur! Aufgrund der Aussicht auf das nahe Schloss Blankenburg nennen unsere Bewohner ihr Zuhause liebevoll „Unser kleines Schloss“.

Das Haus kann auf eine lange Geschichte zurück blicken. Erbaut im Jahr 1896, war es im Laufe der Zeit Restaurant, Hotel, Erholungsheim, Reservelazarett, Kinderheim und schließlich Altenheim. 2010 übernahm die AZURIT Gruppe das Gebäude und verwandelte es innerhalb eines halben Jahres durch umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in eine Pflegeeinrichtung, die modernsten Ansprüchen genügt.

Ein abwechslungsreiches Beschäftigungsprogramm sorgt dafür, dass im Alltag keine Langeweile aufkommt. Gymnastik, Gedächtnistraining, Sing- und Bastelkreise sowie Film- und Spieleabende werden regelmäßig angeboten. Sehr beliebt sind bei unseren Bewohnerinnen und Bewohnern die Frauen- oder Männer-Stammtische. Während die „Mädels“ so ganz unter sich bei einem Glas Wein ungestört plaudern können, spielen die „Jungs“ dann gerne mal ein paar Runden Karten beim Bier. Regelmäßige Ausflüge in die Umgebung, der Besuch kultureller Veranstaltungen und jahrszeitliche Feste runden das Angebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   AZURIT Pflegezentrum Blankenburg
  • Anschrift Eichenbergweg 2
  •   38889 Blankenburg

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