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AZURIT Seniorenzentrum Tannroda


Das Haus liegt im Ortsteil Tannroda. Das Zentrum von Bad Berka ist nicht weit und dank günstiger Verkehrsanbindungen gut zu erreichen. Ganz in der Nähe befindet sich der wunderschöne Kurpark. In nur 10 Minuten Fahrzeit ist man im reizvollen Naherholungsgebiet „Stausee Hohenfelden“ mit dem sehenswerten Freilichtmuseum.

Hier wird 88 Bewohnern ein liebevolles, ansprechendes Zuhause geboten. Die Einrichtung wurde 2012 komplett renoviert. Unser Seniorenzentrum ist aufgeteilt in mehrere kleine Wohnbereiche, was eine familiäre Atmosphäre vermittelt – hier kennt jeder jeden. In den hell und freundlich gestalteten Zimmern fühlen sich die Bewohner sichtlich wohl. Warme Wandfarben, geschmackvolle Möbel und harmonisch abgestimmte Stoffe und Dekorationen sorgen für ein angenehmes Wohngefühl.

Großzügige, helle Aufenthaltsbereiche laden zum geselligen Beisammensein ein und bilden den Rahmen für gemeinsame Veranstaltungen jeder Art. Ein besonders beliebter Treffpunkt ist der schöne große Wintergarten und bei passendem Wetter locken der reizvoll angelegte Garten und die große Sonnenterrasse mit gemütlichen Sitzecken ins Freie.

Gestalten Sie Ihren Tag ganz nach Ihrem persönlichen Geschmack! Unter den vielfältigen Beschäftigungsangeboten ist für jeden etwas dabei. Für Ausdauer und Fitness sorgen die täglichen Bewegungs- und Gymnastikangebote. Zahlreiche Aktivitäten wie Singen, Gedächtnistraining, Kochen und Backen, Malen und Basteln oder einfach nur der „Stammtisch“ fördern das soziale Miteinander und steigern das Wohlbefinden. Mindestens ein Mal im Monat findet eine besondere Veranstaltung wie z.B. ein Gourmetabend, ein interessanter Vortrag oder eine Buchlesung statt. Regelmäßige Ausflüge in die Umgebung, der Besuch kultureller Veranstaltungen und jahrszeitliche Feste runden das Angebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   AZURIT Seniorenzentrum Tannroda
  • Anschrift Schulstr. 3
  •   99438 Bad Berka

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