In einem architektonisch ansprechenden Design ist eine nach modernsten Erkenntnissen ausgestattete stationäre Pflegeeinrichtung mit 66 Pflegeplätzen für die Kurz- und Langzeitpflege entstanden. Die Seniorenresidenz bietet ausschließlich komfortable Einzelzimmer in moderner Ausstattung und mit eigenem Duschbad inklusive Fußbodenerwärmung an. Zudem gibt es fünf Pflegeappartements mit jeweils zwei Zimmern, die sich auch ideal für pflegebedürftige Ehepaare eignen.
Neben einer großen Cafeteria bietet das Haus noch einen Therapieraum für Freizeitaktivitäten und ein Geburtstagszimmer für private Feiern an.
Bei schönem Wetter laden die großen Balkone und der Garten zum Entspannen an der frischen Luft ein. Da eine Kinderkrippe im Gebäude integriert ist, liegt in einem abgetrennten Gartenbereich ein Spielplatz, wo die Bewohner den Kindern beim Spielen zusehen können.
Damit das Gefühl der Einsamkeit in der Seniorenresidenz „An den Meerwiesen“ nicht aufkommt, können die Bewohner/innen in ihren Gemeinschaftsräumen auf der jeweiligen Etage an vielen Aktivitäten teilnehmen. Die morgendliche Zeitungsrunde, das Gedächtnistraining zwischendurch, die Bingo-Runde am Nachmittag und das Singen am Wochenende finden hier statt. Da die Gemeinschafträume wie Wohnküchen gestaltet sind, können die Bewohner dort auch ganz alltäglichen Beschäftigungen wie z.B. Kuchenbacken nachgehen. „Unsere Bewohner sollen wie Zuhause leben“, erklärt Einrichtungsleiterin Caterina Guzzo. Um diesen Charakter zu unterstreichen, ist es in der Seniorenresidenz „An den Meerwiesen“ erlaubt, nach Absprache sein Haustier mitzubringen. Eine Hausdame wird sich zudem während der Eingewöhnungsphase besonders viel Zeit für die neuen Bewohner nehmen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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