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Pflegezentrum St. Johannis


Das Pflege- und Betreuungszentrum St. Johannis hält insgesamt 67 Plätze im vollstationären Pflegeheimbereich und 2 Plätze für das Betreute Wohnen vor. Das ehemalige Pfarrhaus der Kirchengemeinde Rahden, das in den repräsentativen Baukomplex integriert worden ist, bietet ein besonderes Ambiente zum Wohlfühlen.

Alle Bewohnerzimmer sind selbstverständlich mit Telefon- und Kabelanschluss für Rundfunk und Fernsehen ausgestattet. Die Pflegeeinrichtung weist einen hotelähnlichen Charakter auf. Im Empfangsbereich finden Sie die Rezeption, an der wir Ihnen gerne für jegliche Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen. Für alle Wohnbereiche stehen ausreichend Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume mit kleinen Küchenzeilen zur Verfügung, wo sich die Bewohner zu geselligen Stunden treffen können. Für Freunde eines guten Buches bieten wir im Wohnsalon „Alt Rahden" im Obergeschoss eine kleine Bibliothek mit ausgesuchter Lektüre an. Hier finden auch bei prasselndem Kaminfeuer gemütliche Teestunden statt.

Nach einem guten Essen im Restaurant können sich die Bewohner bei einer guten Tasse Kaffee und der Tageszeitung im Lounge-Bereich aufhalten. Im Wellness-Bereich bieten wir neben dem Pflegewhirlpool einen angrenzenden Ruheraum mit Infrarotsauna (Wärme-, Licht und Musiktherapie) an. Hier können sich die Bewohner nach ihren Anwendungen im Strandkorb entspannen und einen Hauch von Urlaub spüren. Notfalltaster in allen Flur- und Aufenthaltsbereichen sorgen dafür, dass jederzeit Hilfe erreichbar ist.

Ferner verfügt das Haus über eine großzügig und bewohnerfreundlich gestaltete Gartenanlage mit integriertem Sinnesgarten.

Neben dem vollstationären Alten- und Pflegebereich bietet unser Haus auch Kurzzeit- und Urlaubspflegeplätze an. Dieses Angebot dient insbesondere zur Entlastung von Familienmitgliedern, die sich im besonderen Maße um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.612,80 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pflegezentrum St. Johannis
  • Anschrift Wehme 1
  •   32369 Rahden

Beste Empfehlung

Nina Krasniqi

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Brigitte Wahl

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Iris Schwank

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Petra Scheer

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