Die Seniorenresidenz Oldendorf, im September 2014 eröffnet, stellt vorwiegend Einzelzimmer zur Verfügung. Um den Ansprüchen der Senioren von heute zu genügen, gibt es neben den gemütlichen 61 Einzelzimmern auch drei großzügige Komfortzimmer sowie neun Pflegeappartements mit jeweils zwei Räumen, die als Wohn- und Schlafzimmer genutzt werden können. Da sie im Dachgeschoss liegen, kommen zukünftige Bewohner in den Genuss einer großen Dachterrasse.
Neben einem integrierten Notrufsystem stehen jedem Bewohner ein Pflegebett, Nachttisch, Tisch und Stühle sowie ein Kleiderschrank und eine Kommode zur Verfügung. Gerne können eigene Möbel mitgebracht werden, um das neue Zuhause so gemütlich und vertraut wie möglich zu gestalten. Telefon- und Fernsehanschluss sind im Zimmer vorhanden.
In der Seniorenresidenz Oldendorf finden die Bewohner in fünf Wohngruppen ein neues Zuhause in einem familiären Umfeld. Auf allen Wohnebenen wurden dazu sehr großzügige Wohnküchen geschaffen, in denen die Bewohner gemeinsam ihr Essen einnehmen können. Damit das Gefühl der Einsamkeit nicht aufkommt, lassen sich hier vielen Aktivitäten wahrnehmen. Bingo spielen, Gymnastik oder Basteln - hier können die Bewohner auch hauswirtschaftlichen Beschäftigungen wie z.B. Kuchenbacken nachgehen.
Um den Herausforderungen von Alterskrankheiten professionell zu begegnen, kann dank der Bauweise bei Bedarf ein spezieller Bereich für demenziell veränderte Senioren eingerichtet werden.
Neben der Seniorenresidenz befinden sich zwölf seniorengerechte Wohnungen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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