Patientenverfügung


Bedeutung

Es kann der Fall eintreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Dies ist beispielsweise nach einem schweren Schlaganfall oder bei einer weit fortgeschrittener Demenz der Fall, wenn über künstliche Ernährung, Wiederbelebung oder lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werden muss.  Es ist jedoch mithilfe einer sogenannten Patientenverfügung möglich, für spätere ärztliche Behandlungen Vorsorge zu treffen und somit das Selbstbestimmungsrecht zu wahren:

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Die Patientenverfügung benötigt keine notarielle Beglaubigung, muss jedoch mit Datum und Unterschrift versehen sein und sollte alle zwei Jahre aktualisiert werden. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen, sofern sie nicht gegen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise die aktive Sterbehilfe, verstößt. Die Patientenverfügung sollte im Bedarfsfall schnellstmöglich vorliegen. Aus diesem Grund ist es ratsam, diese im Vorfeld einer Vertrauensperson zu übergeben, eine Hinweiskarte immer bei sich zu tragen oder beim Eintritt in eine Pflegeeinrichtung an eine betreuende Person zu übergeben.

Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen zudem attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung. Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit vor:

http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenverfuegung.html
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt auf seiner Internetseite zudem eine Informationsbroschüre zur Verfügung, in der auch Beispiele und Textbausteine zum Erstellen einer Patientenverfügung enthalten sind: 
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/FokusKarussell/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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