Pflegehilfsmittel


Bedeutung

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, um die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern und dazu beitragen, eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Kategorien der Pflegehilfsmittel:
1. technische Pflegehilfsmittel, wie z.B. ein Pflegebett, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme 
2. zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen

Auch Versicherte in der sogenannten „Pflegestufe 0“ mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die Produkte im Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gelistet sind. Das Verzeichnis informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden können.

Zu den Kosten für technische Pflegehilfen müssen Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel zuzahlen. Größere technische Pflegehilfsmittel sowie Badewannenlifte werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt. Die Kosten für Verbrauchsprodukte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.

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