Das Senioren-Wohn- und Pflegeheim Eschwe ist unweit von der Innenstadt des Ortes Bad Bramstedt entfernt. Die Einrichtung kann den Senioren einen großzügigen, grünen Garten mit vielen schattigen Ecken bieten, welcher auch über eine Terrasse verfügt. Auf der Anlage werden das betreute Wohnen und die Betreuung im Pflegeheim kombiniert. Eine vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege hat das Haus im Angebot. Das regelmäßig fortgebildete Pflegepersonal beherrscht neben Deutsch auch Russisch, Türkisch, Italienisch und Englisch.
Insgesamt verteilen sich die verschiedenen Wohnmöglichkeiten des Senioren-Wohn- und Pflegeheims in Bad Bramstedt auf drei Gebäude. Das Wohnangebot des betreuten Wohnens verteilt sich auf Appartements bis 40 Quadratmeter und Wohnungen mit Größen zwischen 70 und 120 Quadratmetern. Die Appartements haben eigene Kochmöglichkeiten, eine Terrasse mit anschließender Grünfläche, einen barrierefreien Sanitärbereich und einen eigenen Eingang. Im Bereich des Pflegeheims stehen Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, welche in der Größe weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben liegen. Alle Wohnmöglichkeiten sind barrierefrei ausgestaltet, haben Fernseh- und Telefonanschlüsse und verfügen über einen 24-Stunden-Hausnotruf. Eine eigene Möblierung der Wohnangebote ist möglich, sowohl ganz, als auch zum Teil.
Die Pflegekräfte dokumentieren die erbrachten Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Zum Service des Pflegeheims und des betreuten Wohnens gehört zudem ein qualitativ hochwertiger Dienst des Bereichs Essen auf Rädern. Dieser bereitet natürlich stets frische Speisen zu und liefert sie auf Porzellan Geschirr in speziellen Thermobehältern aus, damit ein komfortables Essen ohne Umfüllen möglich ist. Auch die Zusammenarbeit mit diversen Therapeuten und Ärzten ist im Haus möglich. Außerdem ist der Bezug von Sterbebegleitung und Seelsorge möglich.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.113,91 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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