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Seniorenhaus am Rhumeweg


Das 1983 erbaute Seniorenhaus am Rhumeweg befindet sich in einer guten Wohnlage im Bezirk Zehlendorf. Unsere große Gartenanlage mit altem Baumbestand wird bei schönem Wetter von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Gästen unseres Hauses gleichermaßen sehr geschätzt. Dazu gehören auch der Duft- und der Naschgarten.

Das Seniorenhaus am Rhumeweg ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen. Der S-Bahnhof Mexikoplatz ist nur 500 Meter entfernt; die Haltestellen der Busse 118 und 629 befinden sich sogar nur in einer Entfernung von rund 50 Metern.

Die Nähe unseres Seniorenhauses zum Schlachtensee und zum Wannsee eröffnet unseren Bewohnern und ihren Angehörigen viele Gelegenheiten zu abwechslungsreichen Ausflügen.

In dem dreigeschossigen Seniorenhaus am Rhumeweg laden verschiedene Aufenthaltsräumen und unser großer Speisesaal Bewohner und Gäste ein. Letzterer kann auch für private Feiern genutzt werden. Unsere hauseigene Küche geht selbstverständlich auf die Wünsche unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste ein. Sie können täglich zwischen zwei Menüs wählen. Die tägliche Zimmerreinigung sowie unser Wäschedienst runden den Service angenehm ab. Zu den weiteren Einrichtungen im Seniorenhaus am Rhumeweg zählen unter anderem die Therapieräume für Einzel- und Gruppentherapien, Beschäftigungstherapie und Gymnastik.

Der Fokus des Pflegekonzeptes liegt im Seniorenhaus am Rhumeweg auf der intensiven medizinischen Behandlungspflege. Möglich wird dies durch das Berliner Projekt, das außer den geriatrisch erfahrenen Pflegefachkräften auch fest angestellte bzw. kooperierende Therapeuten und Ärzte vorsieht. Die mit unserer Einrichtung zusammenarbeitende Hausärztin ist im Bedarfsfall sofort vor Ort und kann auf akute Zustandsänderungen der Bewohner zeitnah und kompetent reagieren.

Die daraus resultierende Diagnostik und Therapie kann in den meisten Fällen Krankenhausaufenthalte überflüssig machen. Der erkrankte Bewohner kann somit in vertrauter Umgebung bleiben.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenhaus am Rhumeweg
  • Anschrift Rhumeweg 32
  •   14163 Berlin

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