Das Seniorenzentrum Stegaurach wurde 2004 mit 60 Pflegeplätzen eröffnet. Nach der Erweiterung im April 2010 verfügt das Seniorenzentrum Stegaurach nun über 82 Plätze in 42 Einzelzimmern (ca. 24 m²) und 20 Zweibettzimmern (ca. 31 m²). Das im Erweiterungsbau angebotene Wohngruppenkonzept beruht auf dem Prinzip der räumlichen Nähe zwischen Bewohnerzimmer und den Gemeinschafts- und Funktionsräumen.
Das Wohngruppenkonzept beinhaltet zu gleichen Teilen ganzheitliche Pflege, Beratung und Aktivierung. Ziel ist Geborgenheit, Überschaubarkeit und Vertrautheit; dabei so viel Normalität und Eigenverantwortlichkeit wie möglich und so wenig Hilfe und Betreuung wie nötig. Dabei wird die Notwendigkeit der Pflege durch die Notwendigkeit des Wohnens abgelöst. Es findet eine Schwerpunktverschiebung hin zu mehr „Wohnnormalität“ statt.
Der Gemeinschaftsbereich als multifunktionaler offener Tagesraum (Essbereich, Aufenthaltszone) bildet den Mittelpunkt des Wohngruppenkonzepts. Im Raumprogramm, ähnlich dem einer Wohnung, lässt sich ein soziales Umfeld gestalten, das zur Steigerung der Kontakte der Bewohner untereinander und der Bewohner zu den Pflegekräften führt.
Ebenso erfahren die Bewohner ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit durch die ständig anwesenden Vertrauenspersonen. Durch die Eingliederung der Seniorenzentrum Stegaurach gGmbH in die Unternehmensstruktur der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg besteht eine enge Zusammenarbeit sowohl mit den Kliniken, als auch mit den übrigen Pflegeeinrichtungen, Sanitätshaus, Pflegeberatung, Handels- und Dienstleistungsgesellschaft.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.686,72 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
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Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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