KS 10.2019: Partner Pflege.de
Herzlich willkommen in der Alloheim Pflege-Residenz "Am Klinikum" in Remscheid. Unsere Pflegeeinrichtung ist am 8. April 2015 eröffnet worden. Es erfüllt deshalb alle Ansprüche, die unsere Bewohnerinnen und Bewohnern an ein modernes Haus stellen. Es ist ganz auf die heutigen Bedürfnisse und Wünsche pflegebedürftiger erwachsener Menschen jeden Alters abgestimmt.
Die Residenz bietet eine hoch spezialisierte Pflege und ist gezielt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Sana-Klinikum entstanden. Das gibt unseren Bewohnern eine zusätzliche Sicherheit, weil so im Ernstfall eine schnelle und kompetente medizinische Versorgung gegeben ist.
In unserer Pflege-Residenz leben bis zu 90 Menschen vor allem in 72 Einzel- und in neun Doppelzimmern. Diese verteilen sich auf überschaubare und gemütliche Wohnbereiche.
Wir sind für Menschen aller Pflegestufen (einschließlich der so genannten Härtefälle) und aller Kassen da.
Zu unserem Angebot zählen die
vollstationäre Dauerpflege
die so genannte Junge Pflege für Menschen zwischen 18 und 65 Jahren
Außerdem profitieren demenzkranke Menschen bei uns von einer spezialisierten und zusätzlichen Betreuung. Für sie gibt es einen geschützten Wohnbereich.
die Kurzzeit- und Urlaubspflege
Unsere freundlichen und menschlich zugewandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten den Bewohnern ein geborgenes und atmosphärisch schönes neues Zuhause. Wir fördern die Selbstständigkeit und Teilhabe unserer Bewohner am gesellschaftlichen Leben. Unsere Leistungen beinhalten deshalb ein umfangreiches Betreuungs- und Beschäftigungsangebot. Es wird durch ein vielfältiges Veranstaltungsangebot komplettiert.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas bis 140 kg | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Remscheid oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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