?>







Mit Absenden des Fomulars erklären Sie sich einverstanden mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten, damit wir für Sie kostenfrei einen Pflegeplatz finden können.

Intensivpflegedienst und Wohngemeinschaft Melita


Zur Unterbringung in einem Pflegeheim oder ähnlich ausgerichteten Einrichtungen ist der Einzug in unsere Wohngemeinschaft geeignet.
Wir pflegen ganzheitlich unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Ressourcen und individuellen Wünsche und garantieren eine aktivierende Pflege sowie ein völlig selbstbestimmtes Leben.

Wir fördern Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eigens hierfür ausgebildete Therapeuten und unterstützen Sie bei der sozialen Integration. Die Räumlichkeiten in unserer Wohngemeinschaft sind großzügig gestaltet, wir halten Einzelzimmer vor. Eine Grundausstattung an Mobilar ist vorhanden, gern können Sie jedoch Ihre persönlichen Möbel mitbringen.
Auf Wunsch übernehmen wir auch die individuelle Gestaltung Ihres neuen Zuhauses nach Ihren Wünschen. Alle Zimmer haben große Fensterflächen und sind mit TV, Kabel, Internet- und Telefonanschluss ausgestattet.

Es gibt einen großen Gemeinschaftsraum, der auch als Begegnungsstätte für Angehörige sowie für Familienfeiern genutzt werden kann. Auch Reinigungsarbeiten und das Waschen Ihrer Wäsche wird von uns übernommen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 131 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 805 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.319 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.855 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.096 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Intensivpflegedienst und Wohngemeinschaft Melita
  • Anschrift Warnowufer 59a
  •   18057 Rostock

Beste Empfehlung

Silke Mauer

Silke Mauer

Nina Krasniqi

Nina Krasniqi

Brigitte Wahl

Brigitte Wahl

Petra Scheer

Petra Scheer

Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Rostock oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.

0800 800 6660

Ein Service der ProAgeMedia GmbH & Co. KG | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum

Sie suchen einen freien Pflegeplatz?

Wir helfen Ihnen, einen freien Platz in Ihrer Region zu finden - schnell, kompetent und kostenlos.
Montag-Freitag von 8:00 - 16:30 Uhr
0800 800 666 0