Unsere Pro Seniore Residenz liegt in einem ruhigen Wohnviertel, zentrumsnah und unweit des Neckars, der mit seinen wunderschönen Alleen immer wieder zu einem Spaziergang einlädt.
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken, Cafés, Restaurants, Ärzte sowie die zahlreichen kulturellen Veranstaltungsangebote sind von hier bequem zu Fuß erreichbar.
Unsere Residenz ist ein moderner, architektonisch interessanter Gebäudekomplex. Zwischen den beiden Gebäudeteilen, die durch einen glasüberdachten Fußweg miteinander verbunden sind, liegt unser lichtdurchflutetes, modern ausgestattetes Restaurant, welches mit seiner Sonnenterasse zum Verweilen an der frischen Luft oder einem Kaffee nach dem Essen einlädt.
Modern möblierte Gemeinschaftsräume, die auch für private Feiern genutzt werden können, der Friseur, ein Café, eine Bibliothek und ein Wellness- bzw. Fitness-Bereich, der kaum einen Wunsch offen lässt, runden das Angebot unserer Residenz mit dem gehobenen Ambiente ab.
Sie wohnen selbstständig in einem der großzügigen, hellen und komfortablen Zwei-Zimmer-Apartments, die alle über Balkon oder Terrasse verfügen, mit umfangreichen Serviceangeboten und einem abwechslungsreichen Freizeitangebot.
Unser Apartmentbereich verfügt über 68 Zwei-Zimmer-Apartments von 59 bis 84 qm – natürlich mit seniorengerechtem Bad. In allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Zusätzlich verfügt jedes Apartment über Küchenanschlüsse.
Für das gute Gefühl der Sicherheit sorgt unser 24-Stunden-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr. Zusätzlich bietet Ihnen ein ambulanter Pflegedienst bei Bedarf die nötige Unterstützung, sodass Sie auch mit Pflegebedarf weiter in Ihrem Apartment leben können.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Heilbronn oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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