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Senioren-Wohnpark Leipzig - Am Kirschberg


Im Senioren-Wohnpark Leipzig-Am Kirschberg finden Senioren jeden Alters bereits seit mehr als 20 Jahren ein wohliges Zuhause. Einst war die Einrichtung mit einer Kapazität von mehr als 300 Betten eines der größten Häuser in Leipzig. Heute verfügt sie über 250 Betten und bietet sowohl Einzel- als auch Doppelzimmer sowie ein helles und freundliches Ambiente.

Erst jüngst wurde die Einrichtung saniert und modernisiert, so dass der Plattenbau von damals heute ein Flair besitzt, das dem eines gut geführten Hotels gleicht. Eine großzügige Eingangslobby lädt bereits bei der Ankunft im Senioren-Wohnpark zum Verweilen und unterhaltsamen Miteinander ein. Stets werden Bewohner und Besucher von einer freundlichen und hilfsbereiten Concierge empfangen und bei Bedarf durch unser Haus begleitet. Ein einladender Speisesaal und neu gestaltete Ergotherapieräume können jederzeit genutzt werden. Hier werden nicht nur gemeinsam die Mahlzeiten eingenommen, auch zu diversen kurzweiligen Veranstaltungen werden die großzügigen Räume genutzt.

Die Einrichtung ist von einem großen Garten umgeben in dem man unbeschwert und geborgen die Reize der Natur genießen kann, mit anderen Bewohnern ins Plaudern kommt oder sich einfach nur am Grün und dem Gezwitscher der Vögel erfreut. Ausgiebige Gartenfeste sind bei solchen Voraussetzungen ein Muß und stets Garant für wunderschöne Stunden.

Die Einheit von Körper, Geist und Seele ist der prägende Grundsatz unserer Pflegephiloshie. Das Ziel ist, die körperlichen und seelischen Bedürfnisse zur Förderung des persönlichen Wohlbefindens in Einklang zu bringen. Nichts geschieht ohne Abstimmung mit dem Bewohner und/oder dessen Angehörigen, jeder Einzelne lebt selbstbestimmt und nach seinen Vorstellungen. Die fachliche Beratung und Koordination übernehmen wir dabei sehr gern, wenn es um Pflege nach höchstem Anspruch geht. Zur Umsetzung dieser Ziele ist ein engagiertes Team von fachlich qualifizierten Mitarbeitern für die Bewohner tätig.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.044,55 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senioren-Wohnpark Leipzig - Am Kirschberg
  • Anschrift Karlsruher Str. 31
  •   04209 Leipzig

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