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Katharinenhof City West


Rund um Kantstraße, Savignyplatz und Kurfürstendamm trifft Alt-Berliner Bürgerlichkeit auf Moderne. In den Cafés und Restaurants des Viertels ist manch bekanntes Gesicht aus Film und Fernsehen zu sehen, was der Ur-Berliner am Nebentisch mit der gewohnten Gelassenheit zur Kenntnis nimmt. Vom Treffpunkt am Zeitungskiosk bis zur schicken Boutique, von der alteingesessenen Konditorei bis zum Designmöbelladen – hier ist alles zu finden, was das städtische Leben zu bieten hat.

Wer auch nach einem Umzug in eine Seniorenwohnanlage nicht auf urbanes Leben verzichten will, ist im KATHARINENHOF CITY WEST an der richtigen Adresse. Viele der 102 Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses sind „echte“ Charlottenburger, die ihrem Bezirk treu geblieben sind. Das Haus an der Schlüterstraße Ecke Kantstraße ist ein freundlicher und heller Neubau mit einem einladenden Foyer und einer großen Cafeteria im Erdgeschoss. Ein Highlight des Gebäudes ist die begrünte Dachterrasse, die einen herrlicher Rundum-Blick bietet: Fernab vom Trubel der Straße können Sie dort den Blick bis zum Messefunkturm, zum Potsdamer Platz und zur Gedächtniskirche schweifen lassen, ein Buch lesen oder und einfach ihren Gedanken nachhängen.

Unsere Bewohnerschaft ist so vielfältig wie unser Kiez: Hier finden sich nicht nur Menschen mit den unterschiedlichsten Lebensgeschichten, Hintergründen und Berufen, sondern auch Leute aus verschiedenen Altersgruppen. Während die meisten Pflegeeinrichtungen Senioren ab 70 Jahren betreuen, wohnen bei uns auch einige „Vierziger“. Der Grund: Ein besonderer Schwerpunkt des KATHARINENHOFS CITY WEST liegt in der Betreuung von Menschen mit chronischen neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen. Unsere Mitarbeiter sind in diesem Bereich besonders geschult und kennen die speziellen Bedürfnisse von Multiple Sklerose- oder Parkinson-Patienten. Das hat auch viele Jüngere mit Pflegebedarf überzeugt, die professionell betreut werden wollen, ohne auf eine lebendige Umgebung mit Kneipen, Kino, Galerien und Geschäften zu verzichten.

Das Haus an der Schlüterstraße Ecke Kantstraße ist in das Kiezleben eng eingebunden und pflegt diverse Kooperationen mit lokalen Geschäften und Initiativen. Als Teilnehmer des Schutzraumprojektes des Gerontopsychiatrischen Verbundes Charlottenburg-Wilmersdorf sind wir eine der ersten Anlaufstellen für demenzkranke Menschen im Bezirk.

102 Menschen leben im KATHARINENHOF CITY WEST. Die Anlage ist 2002 zur Pflegeeinrichtung umgebaut worden und verfügt über 34 Einzel- und 34 Doppelzimmer auf sechs Etagen. Das mag im ersten Moment nach einer Menge klingen, aber unsere Bewohnerinnen und Bewohner leben in überschaubaren, festen Wohngruppen und werden von einem stabilen Personalstamm betreut und gepflegt. So entsteht eine familiäre Atmosphäre, bei dem der vertrauensvolle Umgang zwischen den Menschen, die hier leben, und denen, die hier arbeiten, im Zentrum steht. Neben den Privaträumen und Gemeinschaftsflächen bieten wir schöne Räumlichkeiten für Ergo- und Physiotherapie, eine Cafeteria, einen Bastelraum und eine eigene Küche für unsere Kochgruppe.

Unsere Zimmer sind komfortabel, modern und seniorengerecht ausgestattet, dazu gehört selbstverständlich ein hochwertiges, elektrisch steuerbares Pflegebett, eine Notruftaste sowie Satellitenempfang und ein Telefonanschluss. Die Beibehaltung Ihrer eigenen privaten Rufnummer ist möglich. Jedes Zimmer verfügt über ein geräumiges Badezimmer mit ebenerdigem Duschbad; in den Wohnbereichen befinden sich zusätzliche Bäder mit modernen Hubbadewannen, die von unseren Bewohnern gerne für ein entspannendes Bad genutzt werden.

Neben Ihren Privaträumen haben Sie in Ihrem Wohnbereich gemütlich eingerichtete Aufenthaltsräume, die Sie gemeinsam mit Ihren Mitbewohnern jederzeit nutzen können. Selbstverständlich dürfen Sie es sich hier auch mit Ihren Angehörigen bei Kaffee und Kuchen gemütlich machen, falls Sie sich dort wohler fühlen als in der Cafeteria im Erdgeschoss.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.181,35 € 2.080,35 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Katharinenhof City West
  • Anschrift Schlüterstr. 62
  •   10625 Berlin

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