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Alten- und Pflegeheim Heidehaus


Das Heidehaus liegt am Südhang des Klecker Waldes, eines Hügelzuges der nördlichen Lüneburger Heide, im Samtgemeindeort Jesteburg. Durch seine vollkommen staubfreie, windgeschützte und sonnige Lage, fernab vom Verkehr, ist die beste Möglichkeit zur vollen Ausnutzung der milden und ausgeglichenen Reize des Heideklimas. Gut gepflegte Parkanlagen und waldreiches Heideland in nächster Umgebung bieten zu abwechslungsreichen Spaziergängen beste Gelegenheit. Verschiedene Pavillions, die in die anliegende, idyllische Parkanlage eingebettet sind, sowie zwei große Sonnenterassen am Haus bieten die Möglichkeit zur Erholung und Entspannung.
Das Heidehaus Jesteburg besteht aus einem Gebäudeteil und verfügt neben dem Souterrain über drei Etagen. Es handelt sich um eine Einrichtung, die unter Einbeziehung der zeitgemäßen Erfahrungen aus dem Bereich der vollstationären Pflege konzipiert worden ist.

Unsere Senioren wohnen in komfortablen, hellen Einbettzimmern mit behindertengerechten, barrierefreien Sanitäreinrichtungen und Notrufklingel. Jeder Bewohner kann sein Zimmer mit seinen eigenen Möbeln und vertrauten Gegenständen einrichten. Nahezu jedes Zimmer hat ein eigenes separates barrierefreies Duschbad / WC

Unsere Bewohner können ein selbstbestimmtes, individuelles Leben führen und auch bei steigender Pflegebedürftigkeit aufgrund unseres angewendeten Konzeptes der WohnPflege die in ihren vertrauten Zimmern verbleiben.
Bei Neubezug eines Zimmers ist eine gewünschte, individuelle Farbgestaltung der Wände möglich.
Jeder Wohnbereich verfügt über einen gemütlichen Speiseraum und zusätzliche behagliche Sitzecken, die gerne für nette Gespräche genutzt werden.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alten- und Pflegeheim Heidehaus
  • Anschrift Itzenbütteler Heuweg 60
  •   21266 Jesteburg

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