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Altenpflegezentrum Haus Hoheneck


Das Altenpflegezentrum Haus Hoheneck Amelinghausen hat sich die fachgerechte Pflege, soziale Betreuung und Versorgung insbesondere älterer pflegebedürftiger Menschen zur Aufgabe gemacht.

Betreut und gepflegt werden Menschen in allen Pflegestufen im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes in der Langzeitpflege. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege und Probewohnen.

Ein Anliegen ist es, den pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause zu bieten. Die Pflege, soziale Betreuung und Versorgung folgt dem Grundsatz, an die Fähigkeiten, Bedürfnisse und den biographischen Hintergrund des Bewohners anzuknüpfen. Besonders wichtig ist es uns, die Eingewöhnungsphase in ein neues und zunächst ungewohntes Zuhause für den älteren Menschen zu erleichtern.

In 33 Einzelzimmer sowie 16 Doppelzimmer bieten wir 65 Bewohnern Raum zum Leben. Eigenes Mobiliar kann gerne mitgebracht werden. Eine gut sortierte Bibliothek mit einem Klavier, PC und Lesegerät ausgestattet, stehen jedem Bewohner im Altenpflegezentrum zur Verfügung. Zweimal im Monat wird eine Andacht der Kirchengemeinde im Haus gehalten.

Um das leibliche Wohl der Bewohner kümmert sich die gute Küche im Haus, die auch in der Samtgemeinde Amelinghausen durch „Essen außer Haus“ bekannt ist.

Der Ort Amelinghausen liegt malerisch im Lopautal und hat sich als Fremdenverkehrszentrum etabliert. Über die Region hinaus bekannt ist das jährlich stattfindende Heideblütenfest mit einem Eröffnungsabend am Lopausee und vielen Veranstaltungen während der Festwoche. In diesem Rahmen findet auch eine Veranstaltung auf unserem idyllischen Heimgelände statt.
Die Heidekönigin besucht uns jedes Jahr zum Heideblütenfest.
Des Weiteren gibt es eine rege Beteiligung der örtlichen Vereine an am Jahresprogramm.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Altenpflegezentrum Haus Hoheneck
  • Anschrift Wohlenbütteler Str. 18
  •   21385 Amelinghausen

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