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Vitanas Senioren Centrum Edmundsthal


Das Vitanas Senioren Centrum Edmundsthal liegt direkt am Elbhang mit Blick auf die Elbe und die niedersächsische Tiefebene. Eingebettet in ein großes Waldgrundstück kann man bei uns die Natur genießen. Mit dem Bus sowie mit einem Shuttleservice ist die Stadtmitte von Geesthacht und innerhalb von 20 Minuten Hamburg-Bergedorf erreichbar.

Alle Zimmer sind mit eigenem Duschbad ausgestattet und verfügen über neueste Pflegebetten. Die Einrichtung durch eigene Möbel ist ebenfalls möglich. Für Menschen die demenziell erkrankt sind, wurde ein spezieller in sich geschlossener Wohnbereich konzipiert. Dieser verfügt über einen Garten, der ebenso wie der Innenbereich, durch spezielle Wegeführung und Ausgestaltung eine Orientierung ermöglicht und ein Verlaufen verhindert. Unsere großzügige Cafeteria mit Wintergarten, Kaminecke und Bar steht natürlich jederzeit nicht nur für Bewohner offen. Ein kleiner Kiosk und ein Friseur runden das Angebot ab.

In unmittelbarer Nähe ist unser Vitanas Krankenhaus für Geriatrie Geethacht. Besonders ausgebildete Ärzte kennen sich mit Krankheiten im Alter aus und können umgehend einen Behandlungs- und Therapieplan aufstellen. Das therapeutische Angebot ist vielfältig. Physio- und Ergotherapeuten helfen, die notwendigen Fähigkeiten für das alltägliche Leben wiederzuerlangen. Die physikalische Therapie verfügt über ein, auch für Rollstuhlfahrer zugängliches, Bewegungsbad. Des Weiteren werden Massagen, Fango oder Lymphdrainagen angeboten. Bei Problemen mit dem Sprechen oder Schlucken helfen unsere Logopäden weiter.

Wer noch nicht aus der eigenen Wohnung ausziehen möchte, hat die Möglichkeit zur Kurzzeitpflege, die für jeden Zeitraum gebucht werden kann.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Vitanas Senioren Centrum Edmundsthal
  • Anschrift Johannes-Ritter-Str. 100
  •   21502 Geesthacht

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