Die Alloheim Senioren-Residenz "An der Elbe" liegt in der ruhigen Hafenstraße, ganz in der Nähe der berühmten Schiffsbegrüßungsanlage "Willkommhöft" und eines der größten Yachthäfen Europas. Wedel hat rund 30.000 Einwohner und ist eine Stadt mit kleinen Straßen und vielen idyllischen Winkeln, zum Beispiel den Parks, die zum Spazierengehen und Verweilen einladen.
Die Senioren-Residenz wurde in den Jahren 1983 und 1984 in zwei Bauabschnitten errichtet. Die drei und vier Stockwerke hohen Gebäude fügen sich mit ihrer rot geklinkerten Außenfassade nahtlos in die Bauweise der Umgebung ein.
Im Innenbereich fallen zuerst die durch maritime Ölgemälde geschmückten Wände auf. Mehrere Winkel und Sprünge vermeiden den sonst oft anzutreffenden "Krankenhaus-Charme" - bei uns gibt es keine endlosen Flure mit quietschendem Linoleum. Das ganze Haus ist auf eine gemütliche Wohnatmosphäre hin ausgestattet worden.
Die drei Wohnbereiche Föhr, Sylt und Helgoland verteilen sich grob auf die Stockwerke. Der Wohnbereich Föhr beinhaltet Erdgeschoss und Tiefparterre, Sylt das erste Stockwerk und Helgoland die zweite und dritte Etage. Im Unterschied zu vielen anderen Häusern, gibt es bei uns keine eigene Station für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Bewohner aller Pflegestufen verteilen sich bei uns ganz bewusst auf alle Wohnbereiche. Das hilft auch den fest zugeordneten Pflegekräften, denn so bleibt mehr Zeit für jeden einzelnen Bewohner.
Vor unserem Haus gibt es jede Menge Sitzplätze mit Aussicht auf die Hafenstraße und eine grüne Wiese, die insbesondere im Sommer rege genutzt werden.
Im Tiefparterre finden Sie Freizeiträume, den Festsaal, ein geräumiges Therapiebad und die Verwaltung. Außerdem gibt es im Haus auch einen Frisörsalon.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.493,86 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
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Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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