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AZURIT Seniorenzentrum Eichenhof


Das Haus befindet sich im Bad Segeberger Neubaugebiet Christiansfelde und ist bestens in die städtischen Strukturen eingebunden. Ein Supermarkt, zwei Discounter und ein Blumenladen liegen ganz in der Nähe und sind gut zu Fuß zu erreichen. Durch die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist auch ein Ausflug in die Innenstadt kein Problem.

Das AZURIT Seniorenzentrum Eichenhof bietet 69 Seniorinnen und Senioren ein liebevolles Zuhause in familiärer Atmosphäre. Die hell und freundlich eingerichteten Einzel- und Doppelzimmer entsprechen den neuesten Qualitäts-, Komfort- und Sicherheitsansprüchen. Die gemütlichen, in hellen, warmen Farben gestalteten Aufenthaltsbereiche sind beliebte Treffpunkte für gemeinsame Aktivitäten oder einfach nur für einen kleinen Plausch. An schönen Tagen lockt das weitläufige Gartengelände zum Aufenthalt im Freien. Besonders beliebt bei unseren Bewohnern ist der Bauerngarten. Unter den Bäumen laden gemütliche Ruhezonen zum Verweilen ein, von wo aus man das muntere Treiben im Hühnergehege gut beobachten kann.

Ihren Tag in unserem Haus können Sie ganz persönlich nach Lust und Laune gestalten. Ein abwechslungsreiches Beschäftigungsprogramm sorgt dafür, dass im Alltag keine Langeweile aufkommt. Zum Angebot gehören Gymnastik, Gedächtnistraining, Sing- und Bastelkreise, Film- und Spieleabende, gemeinsames Kochen u.v.m. Regelmäßig kommen Kinder ins Haus, um zusammen mit unseren Bewohnern aktiv zu sein. Wer mag, beteiligt sich an der Gartenarbeit und an der Versorgung unseres Federviehs im Bauerngarten. In unseren Aufenthaltsbereichen finden das ganze Jahr über verschiedene Events statt wie zum Beispiel kulinarische Veranstaltungen, Konzerte, Buchlesungen oder interessante Vorträge. Regelmäßige Ausflüge in die Umgebung und jahreszeitliche Feste runden das Angebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   AZURIT Seniorenzentrum Eichenhof
  • Anschrift Christiansfelde 4
  •   23795 Bad Segeberg

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