Die Einrichtung verfügt auf zwei Ebenen insgesamt über:
-6 Einzelzimmer
-8 Doppelzimmer
-5 Mehrbett-Pflegezimmer
Davon befinden sich im oberen Bereich
-1 Einzelzimmer und
-4 Doppelzimmer.
Dieser Bereich ist über eine Treppe oder einen Fahrstuhl zu erreichen. Zu jedem Zimmer dieser Etage gehört eine Nasszelle mit WC und teilweise eine Dusche. Ein Aufenthaltsraum bietet Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten, Fernsehen und Empfang von Besuchern. Im Erdgeschoss befinden sich ausreichend Nasszellen, die zwar nicht direkt zu den Zimmern gehören, sich jedoch in unmittelbarer Nähe befinden; wie im bisherigen Umfeld auch. Gleiches gilt für Duschen und Badewanne. Des weiteren verfügen wir über einen freundlichen Aufenthaltsraum, in dem auch die Speisen eingenommen werden. Hierzu werden auch der Wintergarten und bei entsprechender Witterung die Terrasse genutzt. Drei weitere Nischen mit Sitzgelegenheiten werden von den Bewohnern als allgemeiner Treffpunkt sowie als Rückzugsmöglichkeit genutzt. Ein liebevoll angelegter Garten mit Kräuterhochbeet bietet die Möglichkeit für kleine Spaziergänge. Bei entsprechender Witterung stehen hier Gartenmöbel zur Verfügung.
Im Eingangsbereich befindet sich eine Informationstafel. Hier werden unser Bewohnerbeirat und der von allen gewählte Vertrauensmitarbeiter vorgestellt. Hier hängt auch der aktuelle Speiseplan, die monatliche Geburtstagliste der Wohnmitglieder und Mitarbeiter, besondere Ereignisse in Schrift und Bild sowie das Beschäftigungs- und Ausflugsangebot aus. Ein Briefkasten als „Wunsch- und Kummerbox“ steht Bewohnern und Angehörigen zur Verfügung, um positive und negative Meinungen zu äußern.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Ziethen oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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