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Kieler Stadtkloster - Prof. Weber-Haus


Das Prof Weber-Haus liegt im Grünen am Vieburger Gehölz in Kiel Hassee. Ärzte und Apotheken aus der näheren Umgebung kommen ins Haus zu Ihren Patienten und Kunden. Es besteht eine direkte Busverbindung zum Hauptbahnhof.


Das Seniorenheim im Prof. Weber-Haus hat 66 Ein-Personen-Appartements mit 24 m² und 6 Appartements mit 36 m². Die Duschbäder wurden modernisiert und barrierearm gestaltet. Die Bewohner richten das Appartement mit eigenen Möbeln ein. Auf jeder Etage befinden sich ein Aufenthaltsraum, eine Teeküche und ein Abstellraum. Die Betreuungskräfte sorgen für gesellige Treffen und achten rund um die Uhr auf das Wohlbefinden der Bewohner.

Der großzügige Speisesaal steht für die Mahlzeiten und die regelmäßigen Feiern zur Verfügung.

Im Seniorenheim mieten Sie ein Appartement und möblieren dieses selbst. Sie erhalten eine wöchentliche Appartementreinigung, alle Mahlzeiten incl. Zwischenmahlzeiten sowie freie Getränke. Eine Betreuungskraft ist rund um die Uhr im Haus Ihr Ansprechpartner. Sie können zahlreiche gesellige, kulturelle oder gesundheitsfördernde Veranstaltungen besuchen. Pflege und andere Hilfestellungen können zusätzlich gebucht werden. Ein Stützpunkt des Kieler Stadtkloster Pflegedienstes ist im Haus. Es ist ein Probewohnen möglich.

Das vollstationäre Pflegeheim erstreckt sich über 3 Etagen und bietet 28 Menschen ein eigenes Pflegeappartement. Auch hier besteht die Möglichkeit, mit eigenem Mobiliar ein eigenes Zuhause mit persönlicher Atmosphäre zu gestalten.

Die Mahlzeiten können im Wohnbereich in Gesellschaft eingenommen werden.

Im Pflegeheim (vollstationäre Pflege) werden die Bewohner umfassend und individuell gepflegt, betreut und versorgt.
Sie erhalten qualifizierte aktivierende Grund- und Behandlungspflege, die Organisation verordneter therapeutischer Behandlungen, soziale Betreuung und Beratung, alle Mahlzeiten und Getränke, tägliche Reinigung des Zimmers, Reinigung der Wäsche. Es werden hier auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege angeboten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Kieler Stadtkloster - Prof. Weber-Haus
  • Anschrift Brüggerfelde 1
  •   24113 Kiel

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