Haus Schwansen, eine Einrichtung der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V., gilt seit Jahren in Fachkreisen als spezialisierte Einrichtung zur Pflege und Betreuung von Demenzkranken, dass mit seinen Konzepten bundesweite Aufmerksamkeit erhält.
1992 wurde das Konzept der Einrichtung erarbeitet. Das Ziel war, einen Lebensraum zu schaffen, in dem Individualität und Selbstverantwortung ermöglicht werden. Gleichzeitig sollte das Umfeld im Hinblick auf den zunehmenden Hilfebedarf der Pflegebedürftigen flexibel gestaltet sein.
Die damaligen Entscheidungsträger Mechthild Lärm (Geschäftsführerin) und Alfred Borgers (Leiter des Pflegedienstes) bezogen schon in der Bauphase die Erfahrungen und beruflichen Kompetenzen der zukünftigen Mitarbeiter in die konzeptionelle Gestaltung des Hauses mit ein. Im Herbst 1993 eröffnete die Einrichtung mit 42 Bewohnern, wovon etwa die Hälfte demenziell erkrankt waren.
In den 90er Jahren waren die Erkenntnisse hinsichtlich einer speziellen Dementenbetreuung noch gering. Aus dem Eigenverständnis des Kollegiums heraus wurden in intensiven internen und externen Diskussionen und Arbeitsgruppen weitere Konzepte entwickelt, die 1998 zu einer Erweiterung der Einrichtung führte.
Heute ist Haus Schwansen eine auf die Pflege von Demenzkranken spezialisierte Einrichtung, in der 61 Menschen zusammen leben, die je nach Ausprägung der Demenz in vier unterschiedliche Betreuungsgruppen ihren Tag gestalten.
Seit Januar 2007 befindet sich die Einrichtung als gemeinnützige Gesellschaft unter dem Dach der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V., einem Unternehmen mit ca. 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor 25 Jahren auf dem Gebiet der gemeindenahen Psychiatrie ebenfalls Pionierarbeit in der Region begonnen haben.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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