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Peter Janssen Gruppe Residenz zwischen den Auen


Die Seniorenresidenz zwischen den Auen liegt direkt im Herzen von Bad Zwischenahn im wunderschönen Ammerland. Umgeben von kleinen Wäldchen, Feldern und Wallhecken, die der Landschaft ihren ganz besonderen Charme verleihen, bietet das Ammerland vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sowie zur Erholung und Entspannung.

Die idyllische Lage unserer Seniorenresidenz ermöglicht ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben.

Das Stadtzentrum Bad Zwischenahns mit seinen zahlreichen Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten ist von unserer Seniorenresidenz fußläufig zu erreichen und lädt zum Bummeln und Verweilen ein. Auch das Zwischenahner Meer mit seiner abwechslungsreiche Flora und Fauna ist immer einen Ausflug wert.

Die Residenz zwischen den Auen zeichnet sich besonders durch ihre ruhige Lage aus, die es unseren Bewohner ermöglicht, sich rundum wohl zu fühlen. Beliebter und belebter Treffpunkt unserer Seniorenresidenz ist das lichtdurchflutete Atrium, in dem wir gemeinsam mit unseren Bewohnern verschiedene Kunstausstellungen und musikalische Veranstaltungen organisieren.

Zudem laden wir hier regelmäßig zu unseren hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen ein. Auf den einzelnen Etagen unseres Hauses finden Sie immer wieder gemütliche Sitzecken mit stilvollen Möbeln aus der Region und nostalgischen Erinnerungstücken.

In unserem hauseigenen Café mit Bistro und der schönen Terrasse können Sie sich gerne mit Angehörigen oder Bekannten verabreden und bei einem gemütlichen Plausch neben verschiedenen Kaffee- und Teespezialitäten auch eine große Auswahl an selbst gebackenen Kuchen genießen.

Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Ihr Zimmer regelmäßig gereinigt wird. Zudem stehen Ihnen unser Wäscheservice sowie verschiedene Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Von unserem hauseigenen Friseur und unserem Fußpflegepersonal können Sie sich rundum verwöhnen lassen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 200 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.850,99 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Peter Janssen Gruppe Residenz zwischen den Auen
  • Anschrift Bahnhofstr. 13-17
  •   26160 Bad Zwischenahn

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