Das Domizil am Deich liegt in Borssum, einem beschaulichen Vorort der Hafenstadt Emden, im schönen Ostfriesland und direkt an der Emsmündung des Dollart. Bekannte Bürger der Stadt sind Otto Waalkes und Henry Nannen, die beide ihre Spuren in Emden hinterlassen haben.
Henry Nannen schenkte der Hafenstadt die Kunsthalle, Otto Waalkes das Otto-Hus. Auch darüber hinaus hat die Hafenstadt Emden viel zu bieten. Neben zahlreichen Restaurants, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten, die zum Bummeln und Verweilen einladen, sind die Museumsschiffe im Emder Delfthafen beliebte Sehenswürdigkeiten bei den Besuchern und Bewohnern Emdens.
Das Domizil am Deich ist in drei Wohngruppen aufgeteilt, die sich ein gemütliches Speise- und Wohnzimmer mit einer großen Sonnenterrasse teilen.
Hier können Sie sich mit Ihren Angehörigen, Bekannten und neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden, einer gemeinsamen Beschäftigung nachgehen oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen. In unserem schönen Speise- und Wohnzimmer laden wir zudem regelmäßig zu den hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen ein.
Unsere Seniorenresidenz verfügt außerdem über einen barrierefreien Garten mit einem kleinen Grillhäuschen, in dem wir oft mit unseren Bewohnern ausgelassene Grillfeste feiern.
Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Ihr Zimmer regelmäßig gereinigt wird. Zudem stehen Ihnen unser Wäscheservice sowie verschiedene Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Von unserem hauseigenen Friseur und unserem Fußpflegepersonal können Sie sich rundum verwöhnen lassen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 2.317,02 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
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Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Emden-Borsum oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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