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Seniorenzentrum Bassum


Das CURATA Seniorenzentrum Bassum wurde 1999 in ruhiger aber dennoch zentraler Lage zur Stadtmitte eröffnet.

Wir bieten 55 Pflegeplätze in 25 Einzel- und 15 Doppelzimmern für alle Pflegestufen der stationären sowie der Kurzzeitpflege an. Alle Zimmer sind mit modernen Pflegebetten, Telefon- und Kabelfernsehanschluss sowie Notrufanlage ausgestattet.
Zu jedem Zimmer gehört ein eigenes Badezimmer, das seniorengerecht eingerichtet ist.

In unseren beiden Wohnebenen, die sich durch ein wohnliches Ambiente auszeichnen, leben 22 bzw. 30 Bewohner. Jede Wohnebene verfügt über ansprechend ausgestattete Aufenthaltsbereiche. Aufzüge ermöglichen einen schwellenlosen Zugang zu den Bereichen.

Zum geselligen Beisammensein stehen Ihnen hell gestaltete Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Im Sommer ist unsere Außenterrasse mit dem angrenzenden Fischteich ein beliebter Treffpunkt und Ort zum verweilen.

In den Dienstzimmern der einzelnen Bereiche erfolgt direkt die Planung und Dokumentation der Pflege.

Alle Bewohnerzimmer verfügen über eine Rufanlage sowie über einen Kabelanschluss für den Fernseher und Telefonanschluss. Sie freundlich und hell gestaltet und die großen Fenster ermöglichen einen hervorragenden Ausblick auf die weitläufigen Grünflächen.

Wir stellen Ihnen ein eingerichtetes Zimmer mit elektrisch verstellbarem Pflegebett, Nachttisch, Stuhl, Tisch und Kleiderschrank zur Verfügung. Alle Zimmer verfügen über ein eigenes, seniorengerechtes Badezimmer.

Auch können Sie Ihr Zimmer nach eigenen Wünschen mit lieb gewordenen Kleinmöbeln und Bildern einrichten, um so eine vertraute Atmosphäre zu schaffen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenzentrum Bassum
  • Anschrift Zur Stiftseiche 2-4
  •   27211 Bassum

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