Das Seniorenheim Am Steuerndieb liegt mitten im Grünen und gleichzeitig nur wenige Kilometer vom Stadtzentrum Hannovers entfernt. In stilvoller Atmosphäre bietet das Pflegeheim 110 Bewohnern ein neues Zuhause. Die modernen Zimmer können von den Senioren mit eigenen Möbeln und Bildern nach Belieben gestaltet werden. Auf dem Gelände des ehemaligen britischen Militärhospitals in Hannover leisten die Pflegekräfte unseres Altenpflegeheims in einem teils denkmalgeschützten Haus Pflege auf höchstem Niveau und haben stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Bewohner. Das Seniorenheim arbeitet eng mit externen Fachärzten und Therapeuten der Umgebung zusammen und bietet seinen Bewohnern ein umfangreiche Kultur- und Veranstaltungsprogramm.
Nur wenige Kilometer von Hannovers Zentrum entfernt und gleichzeitig am Rand von Europas größtem Stadtwald gelegen, befindet sich das Pflegeheim Am Steuerndieb. Der Hannoveraner Stadtwald „Eilenriede“ bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Neben idyllischen Wanderwegen und Waldcafés ist auch der nahgelegene Zoo Hannover ein beliebtes Ausflugsziel. Hannover zählt zu den 15 größten Städten Deutschlands und ist verkehrsgeografisch günstig gelegen. Auch das Pflegeheim Am Steuerndieb erreichen Sie problemlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten PKW.
Unser Seniorenheim in Hannover ist modern und großzügig gestaltet. Die Einzel- und Doppelzimmer des Seniorenheims verfügen über eine hochwertige Ausstattung und können von den Bewohnern nach Belieben individualisiert werden. Der denkmalgeschützte Kasinoflügel mit hauseigenem Restaurant und einem gemütlichen Kaminzimmer sowie der neue, moderne Waldflügel sorgen für den unverwechselbaren Charme des Pflegeheims. Der Garten, die Terrasse und der große Balkon werden von den Senioren bei Sonnenschein besonders gern zum Verweilen genutzt. Die hauseigene Küche legt großen Wert auf einen abwechslungsreichen Speiseplan und bekocht die Senioren täglich frisch und nach ihren individuellen Bedürfnissen. Ein mobiler Marktwagen bietet den Bewohnern ein Mal pro Woche eine Einkaufsmöglichkeit für Snacks, Pflegeprodukte und andere Kleinigkeiten.
| Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
| beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
| geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
| Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
| Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
| Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
| feste Beatmungsstation |
| Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
| Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
| Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
| Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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