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Senioren-Wohnpark Büren


Der Senioren-Wohnpark Büren liegt zentral in der über 800 Jahre alten Stadt Büren. Die Stadt liegt am Rande des Hochsauerlandes und bietet eine reizvolle Mischung aus intakter Natur, erlebnisreicher Geschichte und ländlichem Stadtleben. Die Winter sind dort schneereich und die Landschaft bietet dadurch ein malerisches Bild.

Büren ist aber auch eine Einkaufsstadt. Das Herz von Büren ist die Burgstraße, die sich durch die Kernstadt zieht und mit ihren vielen Geschäften ideal für den kleinen Einkaufsbummel ist. Die Region verfügt über viele eindrucksvolle Sehenswürdigkeiten. Die Jesuitenkirche „Maria Immaculata“ ist die nördlichste Kirche im Stil des süddeutschen Barocks. Ein weiteres Wahrzeichen ist die Wewelsburg, die einzige Dreiecksburg in Deutschland.

Der Senioren-Wohnpark Büren verfügt über 131 Plätze in der Pflege und 16 Appartements im Servicewohnen. 53 Einzelzimmer und das besondere Angebot von Komfortzimmern kommen individuellen Wünschen der Gäste entgegen. Die Einnrichtung hat eine freundliche, offene Bauweise und ist 1995 eröffnet worden. Die Einrichtung bietet Ihnen nun schon seit einigen Jahren die spezielle Begleitung von Demenzkranken an. Dies dies wird offen und geschützt gehalten. Speziell gefördert werden die Sinneswahrnehmungen in unserem Snoezelraum. Er unterstützt die Entspannung, Beruhigung und fördert den Abbau von Angst- und Erregungszuständen. Im Senioren-Wohnpark Büren wird Ihnen alle Annehmlichkeiten einer modernen Pflegeeinrichtung geboten. Wir verbinden kompetente Pflege und Betreuung mit anspruchsvoller Wohnkultur. Im Mittelpunkt der Pflege und Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte stehen die Bedürfnisse und das Wohlbefinden jedes einzelnen Bewohners. Die aktivierende Pflege durch unser freundliches Team sorgt dafür, dass Sie sich bei uns körperlich und seelisch wohlfühlen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.721,40 € 1.687,33 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senioren-Wohnpark Büren
  • Anschrift Neustr. 10
  •   33142 Büren

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