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Rosenhof RohSen Senioren- und Pflegeheim


Der Rosenhof bietet einen wunderschönen Blick über die Felder zur Ahlequelle im Naturpark Solling- Vogler. In Einzel- und Doppelzimmern mit insgesamt 62 Plätzen können Sie gemütlich und familiär wohnen. Die Inneneinrichtung ist freundlich und abwechslungsreich gestaltet. Die Speiseräume, die gemütliche Wohnküche und der Wintergarten bieten Platz, auch wenn einmal etwas mehr Besuch kommt. Im ,,Garten der Sinne" mit zahlreichen Sitzmöglichkeiten finden Sie am Teich und Brunnen Erholung und Entspannung. Von Holzminden, Höxter, Dassel und Uslar aus ist das Haus schnell zu erreichen. Neben Dauerpflege gehören auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege zum Angebot des Rosenhofes.
Man arbeitet eng mit dem Palliativnetz Region Holzminden e.V. und dem Hospizverein Region Holzminden e.V. zusammen.
Es gibt die Möglichkeit, Therapien im Haus wahrzunehmen, ebenso wie Fußpflege. Auch ein hauseigener Friseursalon gehört zu unserem Angebot. Eigene Möbel können mitgebracht werden.
Durch das Modemobil haben die Bewohner mindestens zweimal im Jahr die Möglichkeit, ihre Bekleidung vor Ort zu kaufen.
Alle Mahlzeiten werden vor Ort zubereitet. Es gibt zwei Mittagsmenüs zur Auswahl sowie ein Frühstücksbuffet und Abendbrot mit Wahlkomponenten. Als Zwischenmahlzeiten werden nach Wunsch zum Beispiel Obst, Joghurt und Kuchen gereicht. Die Zubereitung von Sonderkostformen kann selbstverständlich mit dem Serviceteam abgesprochen werden.
Es finden täglich wechselnde Beschäftigungsangebote des Sozialbegleitenden Dienstes und Zusatzbetreuung nach §43b statt. Zur aktuellen Tagesgestaltung, z.B. Sturzprävention oder Gedächtnistraining, informieren Sie sich bitte vor Ort. Feste und Feiern im Jahresverlauf werden gemeinsam mit den Bewohnern gestaltet. Regelmäßig bitten wir zum Tanztee.
Angehörige und Gäste sind jederzeit herzlich Willkommen und auch eingeladen, bei unseren Festen, der Hauszeitung oder der Tagesgestaltung mitzuwirken.
Ein Kiosk ist in der Einrichtung vorhanden.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.198,99 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Rosenhof RohSen Senioren- und Pflegeheim
  • Anschrift Wiesengrund 11
  •   37603 Holzminden

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