Das Seniorenstift Am Greifpark ist seit seinem Bestehen ein Selbstverständnis im sozialen Gefüge der Stadt Salzgitter geworden. Es ist ein bewährter Wohnsitz, nicht nur für Menschen aus Salzgitter und näherer Umgebung.
Mit dem, was im Seniorenstift Am Greifpark gelebt wird, spricht die Bereitschaft, soziale Mitverantwortung zu übernehmen. Einhundert Mitarbeiter stellen dies täglich unter Beweis. Ein hauseigener ambulanter Dienst ist bei Bedarf im Betreuten Wohnen abrufbar. Der stationäre Bereich ermöglicht Langzeit-, Kurzzeit- und Urlaubspflege.
Überzeugen Sie sich am besten selbst bei einem unverbindlichen Besichtigungstermin oder nutzen Sie die Möglichkeit eines "Schnupperwohnens" in einem der Gästezimmer.Die gediegene Atmosphäre des Seniorenstifts bietet anspruchsvollen Senioren ein Höchstmaß an Lebensqualität und vermittelt Geborgenheit mit den Annehmlichkeiten eines Hotelservices. Auch Einrichtungen wie das Ambulante Reha-Zentrum, das Café, der Friseur sowie der Sparkassenschalter, sind auch für externe Besucher ein Begriff.
Ein beliebter Treffpunkt ist das hauseigene Restaurant. Der Küchenchef bürgt für eine gesunde, bürgerliche Küche. Kulinarische Events und festliche Essen laden herzlich ein. Rückzugsmöglichkeiten finden die Bewohner neben ihren schönen Appartements auch in der Bibliothek und im luxuriösen Feierraum.
Die Angebotspalette im Freizeitbereich ist qualitativ hoch. Sie dient sowohl der geistigen, künstlerischen als auch der körperlichen Fitness der Bewohner. Informationsveranstaltungen, Vorträge, Ausstellungen und Live-Konzerte erfreuen sich bei den Bewohnern großer Beliebtheit. Das Seniorenstift hat sich aber auch der Anwärter- und Interessentenpflege verschreiben. Jährliche Treffen mit Bewohnern des Hauses im Rahmen von "thematisierten" Gala-Dinnern zeigen große Resonanz und ermöglichen einen ungezwungen Kontakt zum Seniorenstift. Das hier Aufgezeigte führte nur zum Erfolg, weil man sich von Anbeginn auf die Vorstellungen und Wünsche derjenigen einstellt, die hier im Hause leben.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.519,71 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
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Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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