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Alloheim Senioren-Residenz Grasleben


Die Residenz befindet sich auf einem kleinen Hügel in der Gemeinde Grasleben. Von dort aus hat man einen wunderschönen Blick über den gesamten Ort, der in einem Tal gelegen ist. Unser Haus befindet sich in mitten eines idyllischen, Park-¬ähnlichen 40.000 Quadratmeter großen wald- und wiesenreichen Grundstücks. Dort laden verschiedene Wege zum Spazierengehen ein. Es gibt Hochbeete zum Bepflanzen und Ernten. Und unsere Bewohner können auf einer der zahlreichen Bänke die Sonne und Natur genießen oder aber an unseren Seniorengeräten Sport treiben.

Vorteilhaft gerade für unsere an Demenz erkrankten Bewohner ist unser behüteter Bereich: Denn der Park ist gegen unbemerktes Davonlaufen gesichert und für jeden Bewohner über eine Brücke im zweiten Obergeschoss erreichbar. Zusätzlich verfügt die Residenz über beschützte Wohngruppen für gerontopsychiatrisch erkrankte Bewohner. Alle Wohngruppen werden regelmäßig durch einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie konsiliarisch betreut.

Das historisch anmutendes Gebäude strahlt den Charme des beginnenden 20. Jahrhunderts aus, verfügt jedoch über modernste Technik. In 2008 haben wir einen, dem Altbau genauestens nachempfundenen, Neubauflügel mit 54 Einzelzimmern angebaut sowie den Altbau renoviert und komplett mit neuen Möbeln ausgestattet.

Die Residenz strahlt somit in neuem Glanz, und unsere Bewohner können in jedem Zimmer den gleichen außergewöhnlichen Komfort erleben.

Das große, sonnendurchflutete Wintergarten-Foyer ist Teil unseres Betreuungskonzeptes. Man könnte es auch als den "Marktplatz" unseres Hauses bezeichnen. Denn an diesem Ort treffen sich die Bewohner, um miteinander zu "klönen".

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alloheim Senioren-Residenz Grasleben
  • Anschrift Am Kurhaus 1
  •   38368 Grasleben

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